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  • · Fachbeitrag · Basiszinssatz sinkt erneut

    Weniger Verzugszinsen ab Juli 2013

    | Der Basiszinssatz ist zum 1.7.13 von minus 0,13 % weiter auf minus 0,38 % gesunken und erreicht damit zum zweiten Mal einen negativen Wert. Damit beträgt der zu entrichtende Verzugszins für private Schuldner jetzt 4,87 Prozent. Wenn sowohl Gläubiger als auch Schuldner Geschäftsleute sind, liegt der gesetzliche Verzugszins bei 7,87 Prozent pro Jahr. |

     

    Der Basiszinssatz wird halbjährlich neu berechnet. Damit ist der aktuelle Basiszinssatz von minus 0,38 % also bis zum 31.12.13 maßgebend. Für den Gläubiger ist der Basiszins eine rechnerische Größe, die seinen Anspruch auf Verzugszinsen bei unpünktlichem Begleichen seiner Rechnungen regelt. Wird diese nämlich nicht binnen 30 Tagen gezahlt, dürfen Verzugszinsen erhoben werden, deren Grundlage der Basiszins bildet. Der Satz beträgt gegenüber Privatpersonen für das Jahr 5 % und gegenüber Unternehmern 8 % über dem jeweiligen Basiszins. Der Verzugszeitraum beginnt - nach Ablauf der 30-Tage-Frist rückwirkend - frühestens einen Tag nach dem Fälligkeitsdatum.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2013 | Seite 177 | ID 42218720

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