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  • 10.04.2015 · Fachbeitrag · Offenlegung

    Entgelt für Veröffentlichung von Jahresabschlüssen

    Der Betreiber des Bundesanzeigers nimmt eine Monopolstellung im Rahmen der Offenlegung von Jahresabschlüssen ein. Bei der Festsetzung der Vergütung unterliegt er damit der Billigkeitskontrolle entsprechend der Vorschrift des § 315 BGB, so das Urteil des AG Köln (13.10.14, 142 C 639/12, Abruf-Nr. 144118 ).