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  • · Fachbeitrag · Handels- und Steuerbilanz

    Umrechnung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten in fremder Währung

    von StB Dipl.-Bw. (FH) Thorsten Normann, Olsberg

    | Geschäfte in ausländischer Währung gehören heutzutage nicht nur bei den Global Playern zur Tagesordnung. Aus Bilanzierungssicht ist bei Fremdwährungsgeschäften zu beachten, dass die notwendige Währungsumrechnung sowohl bei der Zugangs- als auch bei der Folgebewertung Auswirkungen auf den Bilanzansatz haben kann. Der Beitrag stellt die Bewertungsgrundsätze an ausgewählten Positionen vor und zeigt, welche Unterschiede zwischen Handels- und Steuerrecht bestehen. |

    1. Begriffsbestimmungen

    Für das weitere Verständnis ist es zunächst sinnvoll, einige wichtige Begriffe kurz zu erläutern:

     

    • Relevante Kurse

    Kurs
    Erläuterung

    Kassakurs

    Der Kassakurs bezeichnet den Kurs, zu dem ein Devisengeschäft bei sofortiger (i.d.R. nicht mehr als zwei Werktage) Erfüllung abgewickelt wird.

    Terminkurs

    Soll ein Devisengeschäft erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden, wird ein Terminkurs vereinbart.

    Geldkurs

    Der Geldkurs ist der Angebotskurs, zu dem Banken EUR ankaufen und Devisen verkaufen.

    Briefkurs

    Der Briefkurs ist der Nachfragekurs, zu dem Banken EUR verkaufen und Devisen ankaufen.

    Mittelkurs

    Der Mittelkurs ergibt sich als arithmetisches Mittel zwischen Geld- und Briefkurs.

     

     

    Quelle: In Anlehnung an Beck‘scher Bilanzkommentar, § 256a HGB, Anm. 12 bis 14

        

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