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  • · Fachbeitrag · Förderung

    Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau:Tipps für die Beratungspraxis

    von Dipl.-Finw. Bernhard Köstler, Neubiberg

    | Die im Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus zeitlich befristete Sonderabschreibung bei der Anschaffung oder Herstellung von neuem Wohnraum, der vermietet wird, wirft in der Beratungspraxis zahlreiche Fragen auf. In dem folgenden Praxisbeitrag sollen die Grundlagen und die steuerlichen Besonderheiten dieser neuen Sonderabschreibung nach § 7b EStG beleuchtet werden. |

    1. Allgemeine Grundsätze

    Die Sonderabschreibung für neu geschaffenen Wohnraum, der vermietet wird, beträgt zusätzlich zur 2%igen Gebäudeabschreibung vier Jahre lang jeweils 5 %. Ziel der Sonderabschreibung ist es, neuen Wohnraum zu schaffen, der vermietet wird. Voraussetzung für die neue Sonderabschreibung ist, dass der Bauantrag bzw. die Bauanzeige nach dem 31.8.18 und vor dem 1.1.22 gestellt wird (§ 7b Abs. 2 Nr. 1 EStG).

    2. Verwirrung zum zeitlichen Moment der Sonderabschreibung

    Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG i. H. v. jährlich 5 % in den ersten vier Jahren kann bereits für 2018 erstmals beansprucht werden, wenn die neue Immobilie bis zum 31.12.18 fertiggestellt wurde. In vielen Publikationen findet man den Hinweis, dass die Sonderabschreibung frühestens ab 1.1.19 in Anspruch genommen werden kann, weil die Veröffentlichung des Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus erst 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.

             

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