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  • · Fachbeitrag · Bilanzierung

    Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss 2020 (Teil 1)

    von Prof. Dr. Hanno Kirsch, Meldorf

    | Im Unterschied zu den für das Geschäftsjahr 2019 erstellten Jahresabschlüssen und Lageberichten wirkt sich die Corona-Pandemie beim Abschluss für 2020 nicht nur auf den Anhang und den Lagebericht, sondern vor allem auf die Bilanz und GuV aus. Hierzu zählen insbesondere außerplanmäßige Abschreibungen, die Bildung von Rückstellungen und die Anpassung aktiver latenter Steuern. |

    1. Einführung

    Erste Auswirkungen der Corona-Pandemie sind bereits in den Jahresabschlüssen und Lageberichten für das Geschäftsjahr 2019 enthalten. Betroffen sind der im Anhang enthaltene Nachtragsbericht und der Prognose- sowie (Chancen- und) Risikenbericht des Lageberichts. Hingegen blieben Bilanz und GuV als Kernbestandteile des Jahresabschlusses (vgl. § 242 Abs. 3 HGB) für das Geschäftsjahr 2019 praktisch unberührt von der Corona-Pandemie. Denn die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für den Jahresabschluss 2019 waren als ein nach dem Abschlussstichtag eingetretenes, wertbegründendes Ereignis und nicht als ein die Verhältnisse zum Bilanzstichtag 31.12.19 werterhellendes Ereignis anzusehen (vgl. IDW, Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung zum Stichtag 31.12.19 und deren Prüfung, Fachlicher Hinweis, Teil 1, Abschnitt 2 vom 4.3.20 sowie Kirsch, BBP 20, 105).

     

    Nach der Veröffentlichung des 1. Teils hat sich das IDW in zwei weiteren fachlichen Stellungnahmen (im Folgenden als IDW, Fachlicher Hinweis, Teil 1, 2 oder 3 bezeichnet) zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Rechnungslegung und deren Prüfung geäußert (abrufbar unter www.iww.de/s4228). Vor diesem Hintergrund stellt der Beitrag typische Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bilanz und die GuV für das Geschäftsjahr 2020 dar.

         

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