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  • · Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung

    HGB-Zinsschmelze bewirkt außerordentlichen Anstieg der Pensionsrückstellungen

    von Tilo Neumann, Stuttgart

    | Nachdem die Schneeschmelze in diesem Frühjahr ohne winterlichen Schneefall ersatzlos ausgefallen ist, wollen wir uns hier einem anderen - deutlich dramatischeren - Abschmelzungsprozess widmen. Er betrifft alle Unternehmen, deren Mitarbeiter und Geschäftsführer mit einer betrieblichen Altersversorgung in Form einer Pensionszusage versorgt werden. |

    1. Verzinsung von Pensionsrückstellungen

    Auch nach Einführung des BilMoG im Jahr 2009 werden Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz unverändert mit einem Zinssatz von 6 % ermittelt, für die Handelsbilanz aber gilt § 253 Abs. 2 HGB. Danach ist der durchschnittliche Marktzinssatz maßgebend.

     

    Angesichts der absehbaren Fortsetzung der aktuellen Niedrigzinsphase führt das künftig zu immer niedrigeren Zinssätzen für die Ermittlung der Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz. Experten sehen hier ausgehend von einem heutigen Zinssatz von 4,83 % einen Entwicklungstrend in Richtung 3,30 % im Jahre 2020. Je tiefer der HGB-Zinssatz fällt, desto höher fallen die steuerlich nicht verwertbaren Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz aus.

     

    Dabei gehen die Experten von einem Anstieg der Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz in Abhängigkeit von der Struktur des Anwärter- und Rentnerbestandes in Höhe von 20 bis 35 % bis zum Jahr 2020 aus. Das führt zu einer deutlichen Senkung des handelsbilanziellen Gewinns und damit der Ausschüttungsfähigkeit der Unternehmen.

    2. Möglichkeiten aus dem Finanzierungsdilemma

    Die betroffenen Unternehmen suchen daher nach Möglichkeiten, die oft belastenden Pensionsrückstellungen gänzlich aus der Bilanz auszulagern. Ein verbreiteter Weg hierfür ist die Auslagerung der kompletten Versorgungsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds bzw. eine Unterstützungskasse. Diese führt aber nur dann zu einer völligen Bilanzbereinigung, wenn die Auslagerung auf Basis der garantierten Verzinsung der Lebensversicherer erfolgt. Die absehbare erneute Absenkung des gesetzlich festgelegten Garantiezinses von derzeit 1,75 % auf 1,25 % (zum Jahreswechsel 2014/15) erhöht den Liquiditätsbedarf für diesen ohnehin teuren Weg der Bilanzbereinigung um ca. 30-40 %. Daher sind intelligente Alternativen gefragt. Möglich wäre hier eine Anpassung der Zusagen, eine Optimierung der Rückdeckung, ein Wechsel des Durchführungsweges oder ein kompletter Umbau der gesamten betrieblichen Altersversorgung im Unternehmen.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: Ausgabe 06 / 2014 | Seite 139 | ID 42720411

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