· Fachbeitrag · Berichtsstandards setzen neuen Rahmen
Doppelvorstoß der EU-Kommission: Vereinfachte ESRS und neuer VS-Standard
Die EU-Kommission hat am 6.5.26 zwei Entwürfe vorgelegt, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU neu justieren sollen. Im Mittelpunkt stehen vereinfachte ESRS für CSRD-pflichtige Unternehmen (sogenannte „Simplified ESR“) sowie ein neuer freiwilliger Berichtsstandard „V“, der aus dem bisherigen VSME entwickelt wurde und den Adressatenkreis deutlich erweitert.
Simplified ESRS
Die überarbeiteten ESRS zielen darauf, Umfang und Detailtiefe der Berichterstattung spürbar zu reduzieren und die Konzentration auf tatsächlich wesentliche Themen zu stärken. Unternehmen sollen künftig weniger Datenpunkte melden müssen und erhalten mehr Spielraum bei der Wesentlichkeitsanalyse. Die Kommission reagiert damit auf Kritik aus der Praxis, wonach die ursprünglichen ESRS zu komplex und zu aufwendig seien. An der grundsätzlichen CSRD-Berichtspflicht ändert sich jedoch nichts – sie wird „verschlankt“, nicht aufgehoben.
VSME wird zum VS
Der neue VS-Standard (29 Seiten statt 66 Seiten des VSME-Standards) richtet sich vor allem an kleinere, nicht direkt CSRD-pflichtige Unternehmen, die in der Wertschöpfungskette größere Kunden beliefern.
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