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  • 18.02.2010 | Verbesserungen im KfW Sonderprogramm

    Zinssenkung und Stärkung der Mittelstandsfinanzierung

    Bundesregierung und KfW haben mit Wirkung zum 1.2.10 weitere Verbesserungen im KfW Sonderprogramm vereinbart. Im Mittelpunkt der Verbesserung steht eine Neuordnung der Konditionen, die zu einer Senkung der Zinsen in den bestehenden Programmvarianten um 20 Basispunkte führt. Neben der Zinssenkung tritt eine Reihe von Flexibilisierungen und Erweiterungen des Programms in Kraft, mit denen vor allem die Finanzierung des Mittelstandes weiter gestärkt wird.  

     

    Die Zinsbindungsfristen in allen Programmvarianten des KfW Sonderprogramms sollen verlängert werden. Für Investitionskredite wird z.B. eine Zinsbindungsfrist von 3, 5 oder 8 Jahren angeboten. Auch die Kreditlaufzeiten werden verlängert. Bei Investitionen in langlebige Investitionsgüter wie z.B. Immobilien und bei Projektfinanzierungen steht den Kreditnehmern künftig eine Variante mit einer Laufzeit von 20 Jahren bei einer tilgungsfreien Anlaufzeit von bis zu 5 Jahren zur Verfügung. Bei Krediten für Betriebsmittel wird eine Programmvariante „Flexibel“ eingeführt, um den Unternehmen größere Gestaltungsspielräume bei der Deckung des Betriebsmittelbedarfs zu öffnen. Hier kann der Kredithöchstbetrag von 50 Mio. EUR künftig bis zu 50 % der Bilanzsumme des Antrag stellenden Unternehmens betragen. Zudem gibt es hier weitere Optionen bei der Kreditlaufzeit, der Zinsbindungsfrist sowie ein außerplanmäßiges Tilgungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Die neuen Konditionen treten zum 1.2.10 in Kraft.  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2010 | Seite 30 | ID 133601

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