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  • 10.12.2009 | Unternehmenskrise

    Insolvenzvermeidung durch außergerichtlichen Vergleich

    von Thomas Uppenbrink, Hagen

    Angesichts der wirtschaftlich prekären Lage, geraten immer mehr Unternehmen in Zahlungsnot. Wie lassen sich solche Krisen meisten, ohne dass dem Mandanten direkt die Insolvenz droht oder diese schon eingeleitet werden muss, weil entsprechende gesetzliche Vorschriften greifen.  

    1. Zahlungsunfähigkeit

    Hauptgrund für eine drohende Insolvenz ist die Zahlungsunfähigkeit. Diese muss sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, um die juristischen Voraussetzungen des „Insolvenzgrundes“ zu erfüllen. Unter der klassischen Zahlungsunfähigkeit wird das auf den Mangel an Zahlungsmittel beruhende, voraussichtlich andauernde Unvermögen verstanden, die fälligen Verbindlichkeiten der Gläubiger zu erfüllen.  

     

    Grundsätzlich gilt, dass eine Insolvenz zum größten Teil auf Fehler der Entscheidungskräfte zurückzuführen ist. Dabei gäbe es für viele Unternehmen durchaus die Möglichkeit, vor dem Gang zum Insolvenzrichter, eine vorherige Unternehmenssanierung durchzuführen. Der Zeitpunkt hierfür ist immer dann gegeben, wenn sich bei dem Unternehmen „Zahlungsstockungen” bemerkbar machen. Deutliche Indizien von Zahlungsstockungen sind Teilzahlungen von Löhnen und Gehältern, die Streckung der Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Finanzamtsforderungen, eingehende Vollstreckungsaufträge und andere Inkassoverfahren. Im Fall von Zahlungsstockungen ist eine Sanierung gerade noch möglich, wenn von außenstehender Seite ein kurzfristiger Prüfungsbericht erstellt wird, der die tatsächliche Lage des Unternehmens wiedergibt und auch auf mögliche stille Reserven hinweist, sowie unter der Betrachtung von Fortführungsprämissen im Hinblick auf eine Sanierung einen positiven Schluss zulässt.  

     

    Bestandteil des Prüfungsberichts, der als Entscheidungsgrundlage zwischen den Möglichkeiten der Sanierung und der Insolvenz dient, ist immer eine Stichtagsbilanz. Ist das Ergebnis des Prüfungsberichts positiv und kann sich das Unternehmen nach einschneidenden Schritten wie z.B. Produktumstellung, Gläubigervergleich, Veränderung der Absatz- und Produktionspolitik, im Markt behaupten, können unter diesen Fortführungsgesichtspunkten die noch vorhandenen und nicht besicherten Vermögensgegenstände höher bewertet werden, als es bei einer unsicheren Zukunft des Unternehmens der Fall wäre.  

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