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  • 14.09.2010 | Praxisfall

    Der Jahresabschluss für den Mittelstand als Basis betriebswirtschaftlicher Beratung

    von Dipl.-Kfm. Günter Pfleger, Glattbach

    Viele mittelständische Unternehmen sind, obwohl sie in ständigem Kontakt zu ihrem Steuerberater stehen, im Hinblick auf die betriebswirtschaftliche Beratung unterversorgt. Dabei sind Steuerberater und Wirtschaftsprüfer prädestiniert für diese Tätigkeit. Im Arbeitsalltag begnügt man sich stattdessen oft mit der Erledigung der Routineaufgaben. Für eine intensive Behandlung betriebswirtschaftlicher Probleme bleibt wenig Raum. Dabei bietet gerade der Jahresabschluss sehr gute Ansatzpunkte, die im Folgenden anhand von zwei Fällen aus der Praxis verdeutlicht werden.  

    Was grundsätzlich zu beachten ist

    Betriebswirtschaftliche Beratung beginnt mit der Feststellung des Ist-Zustands. Wo steht das Unternehmen? Wie ist die Situation in den einzelnen betrieblichen Bereichen? Welche Schwachstellen sind erkennbar? Um Entwicklungstendenzen erkennen zu können, ist es wichtig, die Abschlüsse der letzten drei bis fünf Geschäftsjahre für die Analyse heranzuziehen.  

     

    Zu bedenken ist jedoch, dass die Jahresabschlüsse in aller Regel durch bilanzpolitische Maßnahmen verzerrt sind. Diese müssen erkannt und im Hinblick auf einen soliden Ausgangspunkt für die Beratung eliminiert werden. Das kann ziemlich schwierig sein, weil es dabei nicht nur um die gegenwärtige Bilanzpolitik geht, sondern auch um die heutigen Auswirkungen bilanzpolitischer Maßnahmen aus früheren Jahren. An derartige Maßnahmen erinnert sich vielleicht jetzt kaum jemand mehr genau.  

     

    Hat man den Ist-Zustand festgestellt, so ergeben sich daraus erste, zunächst noch grob formulierte Beratungsempfehlungen. Dies sei an einem Beispiel verdeutlicht: Das überhöhte Vorratsvermögen laut Bilanz führt u.a. zu der Schlussfolgerung, dass das Produktsortiment des Unternehmens unkontrolliert zu breit geworden ist und auf Kernbereiche fokussiert werden sollte. Es lässt sich hier von Anstoßberatung sprechen. Zu dieser Beratung dürfte der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer des Unternehmens meistens über ausreichende Kompetenz verfügen. Er sollte aber auch in der Lage sein, seine fachlichen Grenzen zu erkennen. D.h., wenn an die Anstoßberatung prinzipiell eine anschließende Detailberatung durch Spezialisten erforderlich wird. So vermag z.B. die vorgenannte Fokussierung des Sortiments mit der nötigen Zielsicherheit nur ein Marketingfachmann aus der betreffenden Branche zu bewerkstelligen.  

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