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  • 01.01.2007 | Personalwesen

    So kann die Befristung des Arbeitsvertrags zur Flexibilität in der Personalarbeit genutzt werden

    von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne

    Globalisierung, Vernetzung und wirtschaftlicher Druck verlangen vom Mittelstand immer mehr Flexibilisierung hinsichtlich einer schwankenden Nachfrage in allen betrieblichen Bereichen. Ein einfaches aber hilfreiches Instrument zur Flexibilisierung im Bereich der Personalarbeit ist die Befristung von Arbeitsverhältnissen. Viele Mandanten sind mit diesem Thema jedoch überfordert. Der Beitrag zeigt auf, welche Möglichkeiten das befristete Arbeitsverhältnis bietet. 

    Vertragsende ohne Stress mit dem Kündigungsschutzgesetz

    Als einer der großen Schwachpunkte des Standorts Deutschland gilt der rigide Kündigungsschutz. Findet das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nur unter erschwerten Bedingungen und oft gegen Zahlung einer schmerzhaften Abfindung beenden. 

     

    Daher sehen viele Unternehmen in Zeiten guter Auftragslage von der Einstellung neuer Mitarbeiter ab. Sie fürchten, sich wegen des gesetzlichen Kündigungsschutzes in der nächsten Schwächephase nicht schnell genug wieder von Mitarbeitern trennen zu können. 

     

    Dieses Problem kann durch die Befristung der Verträge neu eingestellter Mitarbeiter entschärft werden: