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  • 14.01.2008 | Nachfolgeberatung

    Beratung stiller Anteilseigner von Familienunternehmen

    von Dipl.-Kfm. Christoph Th. Schneider, Duisburg, und Josef Gocke, Essen

    Mit der Übertragung von Familienunternehmen auf die nächste Generation erweitert sich in der Regel die Anzahl der Anteilseigner. Zunehmend seltener werden alle Familienmitglieder im Unternehmen tätig sein. Damit nimmt zwangsläufig die Bindung zum Unternehmen ab. Insbesondere für entfernte Familienmitglieder reduziert sich die eigene Rolle auf das passive Halten der Anteile. Daraus erwachsen häufig Konflikte zwischen der traditionellen Bindung an das Unternehmen und der ausschließlich rationalen Optimierung der finanziellen Anlage. Vor allem bei geringen betriebswirtschaftlichen Kenntnissen benötigen diese Menschen Beratung, häufig wird der Steuerberater um Hilfe gebeten. Der vorliegende Beitrag konzentriert sich bewusst auf stille Anteilseigner.  

    1. Grenzen der Beratung definieren

    Zentrale Voraussetzung einer objektiven Beratung ist die Unabhängigkeit. Diese bedingt bei der Beratung eines Anteilseigners, dass nicht noch andere Anteilseigner steuerlich betreut werden, welche unter Umständen andere Intentionen verfolgen. Möglich ist dagegen die Beratung eines Familienstammes, in dem verschiedene Personen zusammengefasst sind. Dann gilt es allerdings, besonders sorgfältig die Ziele des/der Mandanten zu klären. Weiterhin schließt sich die Betreuung des Unternehmens und die Beratung eines Anteilseigners aus. Einzig wenn dieser über eine große Mehrheit der Anteile verfügt, wäre eine konfliktfreie Beratung möglich. 

    2. Ziele des Mandanten klären

    Die Erfüllung eines Beratungsauftrags kann nur so präzise wie die Beauftragung sein. So gilt es, mit dem Mandanten zu klären, welche finanziellen Ziele dieser generell verfolgt. Soll der Verkauf der Anteile zu einem maximalen Preis erfolgen, der Erlös für einen konkreten Zweck genutzt werden, die Altersvorsorge gewährleistet oder die Ausbildung der Kinder bezahlt werden? Werden keine finanziellen Mittel unmittelbar benötigt, stellt sich die Frage, ob die Anlage in Form von Unternehmensanteilen die richtige ist. Dabei ist insbesondere die Risikopräferenz des Mandanten zu berücksichtigen. Wer über ausreichende finanzielle Mittel verfügt und die Ausschüttung des Unternehmens als entbehrliche Zusatzerlöse ansieht, wird hier eine andere Sicht haben, als ein beruflich nicht mehr aktiver Mensch, welcher mit den Ausschüttungen seinen Lebensunterhalt bestreitet. 

     

    Diese Zielklärung ist deshalb erforderlich, weil viele in der Theorie der Unternehmensbewertung angewandte Prämissen den Mandanten schlicht überfordern werden. Insbesondere die Relation von Renditeerwartung und Risiko kann die Entscheidungsfindung des Mandanten kaum unterstützen. Wenn dieser eine risikoscheue Haltung hat, wird es ihm wenig nützen, dass die Erträge des Unternehmens zwar grundsätzlich hoch sind, gleichzeitig aber stark schwanken. Der Steuerberater sollte hier nicht komplexe Systeme erklären, sondern versuchen die Ziele des Mandanten nachzuvollziehen, um auf dieser Basis nach Abschluss der Analyse Entscheidungsalternativen passgenau anzubieten. 

     

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