01.03.2003 · Fachbeitrag · Minijob-Konzept
Kinderbetreuung und Gartenarbeitsind haushaltsnahe Dienstleistungen
Die Einführung bestimmter Maßnahmen zur Arbeitsmarktförderung zum 1.4.03 beinhaltet unter anderem die Möglichkeit der Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer auf Grund der Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen. Hierzu zählen gemä ß dem Gesetzestext auch die Betreuung von Kindern und die Gartenarbeit.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 23,20 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig