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  • 01.11.2003 · Fachbeitrag · Kapitalvermögen

    Finanzgericht erlaubt Rückschluss auf Kapitalerträge in der Vergangenheit

    Das Finanzamt hat das Recht, Kapitalerträge für die Vergangenheit zu unterstellen, wenn verschwiegene Kapitalvermögen aufgedeckt werden. Hieraus ergeben sich zwangsläufig Kapitaleinkünfte (FG Niedersachsen, Urteil vom 27.5.03, Az. 1 K 252/01).