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  • 16.08.2010 | IDW S 7 und die praktischen Auswirkungen des BilMoG

    Neue Anforderungen an die Erstellung von Jahresabschlüssen

    WP/StB Lothar Schulz, Reutlingen und WP/StB Dr. Robert Rek, Stuttgart

    Viele Unternehmen lassen ihre Jahresabschlüsse von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern erstellen. Aufgrund eines eigenständig verfassten Berufsrechts waren die Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bisher nicht einheitlich geregelt. Diese Problematik gehört nunmehr der Vergangenheit an. Bundessteuer-beraterkammer (BStBK) und das Instituts der Wirtschaftsprüfer (IdW) haben ihre Grundsätze überarbeitet und angepasst. Der folgende Beitrag erläutert die wichtigsten Punkten, die künftig zu beachten sind.  

    1. Grundsätze nach IDW S 7

    Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IdW) hat am 27.11.09 den IDW Standard S 7: „Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen“ verabschiedet. Der Standard IDW S 7 ersetzt die alte Stellungnahme IDW HFA 4/1996. Die neuen Grundsätze sind von Wirtschaftsprüfern für Jahresabschlüsse anzuwenden, die nach dem 31.12.09 beginnen. Bei kalendergleichen Geschäftsjahren ist der Standard daher zwingend für die Jahresabschlüsse 2010, bei abweichenden Wirtschaftsjahren für das in 2011 endende Geschäftsjahr anzuwenden. Seit der Verabschiedung am 27.11.09 kann der Standard freiwillig auf alle Jahresabschluss-erstellungen angewendet werden (auch für Jahresabschlüsse vor 2010).  

    2. Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer

    Die BStBK hat mit dem IDW eine weitgehende inhaltliche Übereinstimmung erzielt und die alte Stellungnahme vom 22./23.10.01 vollständig überarbeitet. Diese überarbeitete Verlautbarung der BStBK wurde am 12. und 13.4.10 verabschiedet. Die zeitliche Anwendung entspricht der des IDW S 7. Falls im Folgenden nur von IDW S 7 die Rede ist, gilt dies inhaltsgleich auch für die Verlautbarung der BStBK. Auf Unterschiede zwischen den einzelnen Stellungnahmen wird explizit hingewiesen.  

    3. Zeitgleiche Umstellung auf BilMoG

    Bei einer erstmaligen Anwendung der neuen Standards für Geschäftsjahre ab dem Jahr 2010 fällt die Einführung von IDW S 7 zusammen mit der Umstellung auf BilMoG. Die neuen handelsrechtlichen Vorschriften sind ebenfalls zwingend für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.09 beginnen, wobei Teilbereiche des BilMoG schon für Jahresabschlusserstellungen zum 31.12.09 anzuwenden sind. Die Jahresabschlusserstellung steht damit vor zahlreichen praktischen Änderungen.  

     

    Neben den normalen Erstellungstätigkeiten, ist die Umstellung des letzten handelsrechtlichen Jahresabschlusses auf BilMoG zu berücksichtigen. Die Grundsätze der retrospektiven Neubewertung und erfolgswirksamen Erfassung der Umstellungsdifferenzen im ersten BilMoG-Jahresabschluss über das außerordentliche Ergebnis, sind dabei durch viele Ausnahme- Regelungen in Artikel 66 und 67 EGHGB durchbrochen worden. Die umgekehrte Maßgeblichkeit ist abgeschafft worden. Sämtliche steuerliche Wahlrechte sind daher außerhalb der Handelsbilanz vorzunehmen und zu dokumentieren (§ 5 Abs. 1 EStG n.F.). Die Regelungen zu latenten Steuern werden für deutlich mehr Unternehmen anwendbar sein als bisher, da die Fälle für passive latente Steuern an Bedeutung gewonnen haben. Dies sind nur einige Beispiele, die sich massiv auf den Prozess der Jahresabschlusserstellung auswirken werden.  

     

     

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