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  • 01.06.2005 | Gesetzentwurf zur Sicherung der Unternehmensnachfolge

    Keine Steuern auf vererbtes Betriebsvermögen

    Nach dem Gesetzentwurf zur Sicherung der Unternehmensnachfolge soll die auf Betriebsvermögen entfallende Erbschaft- und Schenkungsteuer über zehn Jahre zinslos gestundet werden. In diesem Zeitraum wird die Steuerschuld in gleichen Jahresraten unter der Voraussetzung der Betriebsfortführung abgeschmolzen. Führt der Erwerber den Betrieb über zehn Jahre fort, entfällt die Steuer ganz. Diese Steuerentlastung von Unternehmen wird auf ein Betriebsvermögen von 100 Mio. EUR begrenzt und soll für alle ab 2006 erfolgten Erwerbe gelten. Anteile an Kapitalgesellschaften werden nicht mehr nach dem Stuttgarter Verfahren bemessen, sofern Erblasser oder Schenker unmittelbar zu mehr als 25 v.H. am Nennkapital beteiligt waren. Dann erfolgt die Bewertung wie bei Personenunternehmen ohne Ertragsaspekte mit den Bilanzwerten. Das gilt sowohl für nicht an der Börse notierte Kapitalgesellschaften als auch für börsennotierte Aktiengesellschaften. Freibetrag, Bewertungsabschlag und Tarifbegünstigung nach §§ 13a, 19a ErbStG gelten weiterhin für das 100 Mio. EUR überschreitende Betriebsvermögen. Verkauft der Erwerber begünstigtes Vermögen, endet die Stundung. Gleiches gilt auch für die Betriebsaufgabe. Von der neuen Vergünstigung ausgenommen ist nicht produktives Vermögen, das dem Grunde nach der Vermögensverwaltung dient. 

    Quelle: Ausgabe 06 / 2005 | Seite 136 | ID 86065

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