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  • 01.03.2005 | Geldanlage

    Kapitalertragsteuer bei Auslandsdividenden anrechenbar?

    Der EFTA-Gerichtshof ist eine eher wenig beachtete Instanz. Doch sein Urteil in Bezug auf die norwegische Fokus Bank wird erhebliche Auswirkungen auf die Anrechnung ausländischer Kapitalertragsteuern bei der heimischen Steuererklärung haben. Von Interesse dürfte das Urteil für deutsche Anleger mit Auslandsaktien im Depot sein. 

     

    Die Europäische Freihandelszone EFTA umfasst die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Ohne Beteiligung der Eidgenossen gibt es ein Abkommen mit der EU zum freien Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr, dessen Einhaltung der EFTA-Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg überwacht. Seine Entscheidungen sind Gutachten, denen sich der EuGH häufig anschließt.  

     

    Im Urteilsfall vom 23.11.04 (E-1/04) ging es um englische und deutsche Aktionäre, die an einer norwegischen Bank beteiligt waren. Die auf die ausgeschüttete Dividende einbehaltene Kapitalertragsteuer wurde den ausländischen Besitzern nicht erstattet. Bei deutschen Aktionären mit Auslandsinvestitionen in Norwegen hingegen ist durch diesen Abzug die Steuerschuld endgültig abgegolten. Gemäß dem EFTA-Urteil verstößt dies gegen die Kapitalverkehrsfreiheit.Ausländische Anteilseigner werden benachteiligt und davon abgehalten, in Norwegen zu investieren. Denn eine unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht eines Anteilseigners rechtfertigt keine unterschiedliche Behandlung bei der Kapitalertragsteuer.  

     

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