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  • 13.05.2011 | Checkliste

    Entweder flüssig oder überflüssig: Ein Liquiditätscheck sichert die Existenz

    von Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring, Ihringen/Calw

    Ein Unternehmen - gleichgültig welcher Rechtsform - muss liquide sein. Bei Kapitalgesellschaften kommt die besondere Verantwortung der Unternehmensführung hinzu, spätestens binnen drei Wochen nach Eintritt des Insolvenzgrunds - z.B. Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit - einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Wer dies versäumt oder verspätet in die Wege leitet, haftet persönlich. Mit den Checklisten dieses Beitrags haben Ihre Mandanten die Liquidität ihres Unternehmens im Blick und können proaktiv agieren statt nur zu reagieren.  

    Früherkennung von drohenden Liquiditätsengpässen

    Aus den eingangs genannten Gründen ist es unabdingbar, die Liquidität des Unternehmens regelmäßig - je nach Branche, Umsatzgröße etc. unter Umständen sogar mehrmals täglich - zu kontrollieren.  

     

    Merke!

    Die regelmäßige Prüfung der Liquidität und das Einleiten von sie sichernden Maßnahmen darf nicht delegiert werden - auch nicht an den Steuerberater. Diese Aufgabe ist eine originäre unternehmerische Pflicht.  

     

    Nicht nur im laufenden Geschäft, sondern z.B. auch bei der Planung von Investitionen, ist es notwendig, im Rahmen des Projekt-Controlling neben der Finanzierungsplanung regelmäßig einen Liquiditätscheck durchzuführen. Neben der Entwicklung der Liquidität sollte immer wieder auch die Bilanzstruktur - respektive die Struktur der BWAs (betriebswirtschaftlichen Auswertungen) - in horizontaler Weise untersucht werden.  

     

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