01.04.2002 · Fachbeitrag · Bonus-Aktien
Einnahmen aus Kapitalvermögen?
| Die von der Deutschen Telekom AG bei ihrem zweiten Börsengang im Jahr 2000 ausgegebenen Bonus-Aktien können weder als Einkünfte aus Kapitalvermögen noch als sonstige Einkünfte besteuert werden (FG Düsseldorf 17.7.02, 2 K 4068/01 E, n.rkr., n.v.).(Abruf-Nr. 020863) |
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