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  • 15.11.2010 | Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

    Neuerungen für den Anhang kleiner Kapitalgesellschaften nach BilMoG

    von Dr. Hanno Kirsch, Meldorf

    Im Mittelpunkt der Beiträge zum BilMoG stehen zumeist die Änderungen, welche das BilMoG in Bilanzierung und Bewertung mit sich bringt. Hingegen werden die Auswirkungen, die sich auf den Anhang zum Jahresabschluss ergeben, häufig eher vernachlässigt. Der folgende Beitrag widmet sich diesem Thema aus Sicht kleiner Kapitalgesellschaften. Schwerpunkte der zusätzlichen Berichterstattungspflichten sind Angaben zu den Bewertungseinheiten, Pensionsverpflichtungen, Haftungsverhältnissen und zur Ausschüttungssperre.  

    1. Übergeordnete Zielsetzungen des BilMoG

    Das BilMoG verfolgt im Wesentlichen folgende drei übergeordnete Zielsetzungen:  

     

    • Annäherung der handelsrechtlichen Rechnungslegung an die internationalen Rechnungslegungsnormen und der damit unmittelbar verbundenen Schaffung einer „gleichwertigen, aber einfacheren und kostengünstigeren Alternative“ (Deutscher Bundestag, BT-DRS 16/10067, 32) zu den IAS/IFRS.

     

    • Mit der inhaltlichen Modernisierung, einschließlich der Annäherung an die internationale Rechnungslegung, ist für das BMJ auch die Anhebung des Informationsniveaus des handelsrechtlichen Jahresabschlusses verbunden (vgl. Deutscher Bundestag, BT-DRS 16/10067, 34).

     

    • Gleichzeitig sollen jedoch im Wege der Modernisierung des Bilanzrechts kleinere Unternehmen, insbesondere Einzelkaufleute, von Rechnungslegungspflichten entlastet bzw. befreit werden (vgl. Deutscher Bundestag, BT-DRS 16/10067, 32).

     

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