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  • 01.02.2006 | Bilanzpolitik

    Positive Beeinflussung des Bilanzlesers durch zweckmäßige Jahresabschlussgestaltung

    von Dipl.-Kfm. Günter Pfleger, Glattbach

    Die informationspolitischen Gesichtspunkte der Jahresabschlusserstellung gewinnen immer mehr an Bedeutung. Dabei steht besonders die Beeinflussung des Bilanzlesers im Vordergrund. Ziel ist es, den Kapitalgebern in Zeiten von Basel II ein solventes Unternehmen zu präsentieren, dessen Fortbestehen nicht gefährdet erscheint. Da gerade der Mittelstand unter der strengen Kreditvergabepraxis leidet, sollte dieser Gruppe die Thematik besonders ans Herz gelegt werden. Zu den Gestaltungsmöglichkeiten gehören nicht nur Ergebnis verbessernde Maßnahmen, sondern auch Instrumente, die lediglich Struktur verbessernde Wirkungen haben. Welche Maßnahmen und Instrumente von Bedeutung sind, lesen Sie im folgenden Beitrag. 

    1. Bilanzpolitik

    Als Bilanzpolitik bezeichnet man die bewusste und im Hinblick auf die Unternehmensziele zweckorientierte Gestaltung des Jahresabschlusses im Rahmen des rechtlich Zulässigen. Dabei geht es nicht nur um die Bilanz im engeren Sinne; auch die Beeinflussung der Gewinn- und Verlustrechnung, des Anhangs und des Lageberichts stellen bilanzpolitisches Handeln dar. 

     

    1.1 Bereiche der Bilanzpolitik

    Sachlich lassen sich zwei Bereiche der Bilanzpolitik unterscheiden: 

     

    • Die materielle Bilanzpolitik stellt auf die Beeinflussung der Höhe des ausgewiesenen Jahresergebnisses ab. Das bezieht sich sowohl auf den handelsrechtlichen als auch auf den steuerrechtlichen Gewinn oder Verlust. Im Wesentlichen geht es dabei um folgende Entscheidungen:
    • Sollen bestimmte Sachverhalte als Aktiv- oder Passivposten in die Bilanz aufgenommen werden, und wenn ja, mit welchem Wert?

     

    • Formelle Bilanzpolitik befasst sich mit der Struktur, der Gliederung, dem Ausweis und der Erläuterung der Abschlussposten. Außerdem steht hier das Publizitätsverhalten des Unternehmens zur Diskussion. U.a. wird dabei über die folgenden Fragen entschieden:
    • Wie kann die Struktur der Bilanz (z.B. das Verhältnis des ausgewiesenen Eigenkapitals zum Fremdkapital) verbessert werden?
    • Wie ausführlich sollen gesetzlich vorgeschriebene Berichterstattungen im Anhang bzw. Lagebericht sein?

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