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  • 01.09.2007 | Bilanzpolitik

    Gestaltende Bilanzierung – So passen Sie die Abschlüsse Ihren Zielen an

    von Dipl.-Kfm. Günter Pfleger, Glattbach

    In der Regel erfolgt die bilanzpolitische Beeinflussung des Jahresabschlusses durch Ausnutzung von Gestaltungsalternativen bei der Bilanzierung, Bewertung und Gliederung einzelner Abschlussposten. Diese Maßnahmen knüpfen an die Sachverhalte an, wie sie am Bilanzstichtag gegeben sind und verändern lediglich deren Darstellung („Abbildung“) im Jahresabschluss. Demgegenüber beeinflussen Sachverhaltsgestaltungen (SVG) die am Bilanzstichtag vorhandenen Sachverhalte, verändern also die realen Grundlagen der Bilanz. Da das Sachverhaltsgerüst für die Bilanz am Stichtag „stehen“ muss, haben SVG prinzipiell vorher zu erfolgen. Sie sind deshalb regelmäßig Gegenstand von Gesprächen zwischen Berater und Mandant in den letzten Monaten eines ablaufenden Geschäftsjahrs. Der Vorbereitung solcher Gespräche dienen nachfolgend neben den grundlegenden Ausführungen die Zusammenstellungen für ergebnisverschlechternde und ergebnisverbessernde Maßnahmen. 

    1. Warum Sachverhaltsgestaltungen für die Bilanzierungspraxis wichtig sind

    Die Entwicklung des Bilanzrechts ist seit geraumer Zeit durch das Bemühen des Gesetzgebers gekennzeichnet, offizielle Wahlrechte einzuschränken oder abzuschaffen, um die Bilanzierenden zu möglichst „richtigen“ Jahresabschlüssen zu zwingen; das gilt sowohl für die Handels- als auch für die Steuerbilanz. Dem steht das Bestreben der Unternehmen gegenüber, die Abschlüsse flexibel entsprechend ihren Zielen zu gestalten. Mit SVG kann man sich teilweise den gesetzlichen Restriktionen entziehen und bilanzielle Freiräume bewahren oder sogar erweitern.  

     

    Zwei Arten von SVG sind zu unterscheiden: 

    • Meistens bestehen SVG in der zeitlichen Verlagerung von Geschäftsvorfällen, die auch ohne den bilanzpolitischen Eingriff stattgefunden hätten, allerdings zu einem anderen Zeitpunkt. Als Beispiel sei hier genannt die Verlagerung von Umsatzerlösen zwischen einzelnen Abrechnungsperioden. Damit ergibt sich – bei der materiellen Bilanzpolitik – eine entsprechende Verlagerung der mit diesen Geschäftsvorfällen verbundenen Aufwendungen und Erträge. Solche Maßnahmen eignen sich gut als Instrument der Glättung stark schwankender Jahresergebnisse. Eine immer unstetiger gewordene Wirtschaftsentwicklung macht das notwendig.

     

    • Darüber hinaus gibt es SVG, die ohne das bilanzpolitische Motiv wahrscheinlich überhaupt nicht erfolgt wären. Hier stehen i.d.R. langfristige Ziele im Vordergrund, so z.B. die Erteilung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer zwecks Realisierung von Steuerminderungen bei der GmbH für eine Vielzahl von Jahren.

     

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