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  • 01.08.2005 | Bilanzpolitik

    Bilanzielle Gestaltungen bei den Vorräten

    von Dipl.-Kfm. Günter Pfleger, Glattbach

    Für die Vorräte als Teil des Umlaufvermögens ist der – verglichen mit dem Anlagevermögen – relativ schnelle Umschlag der einzelnen Posten charakteristisch. Die hier ansetzenden Ergebnis beeinflussenden bilanzpolitischen Maßnahmen haben deshalb meistens eine kurze Wirkungsdauer. Mit anderen Worten: Bereits im nächsten Geschäftsjahr treten überwiegend die gegenläufigen Folgewirkungen der einzelnen Gestaltungen in Erscheinung. Somit kommt Bilanzpolitik bei den Vorräten in erster Linie für die kurzfristige Ergebnissteuerung in Betracht. Dies schließt jedoch bilanzielle Gestaltungen mit dem Ziel der langfristigen Erhaltung der Unternehmenssubstanz nicht aus. So etwas ist im Falle revolvierender (d.h. von Jahr zu Jahr wiederholter) Gewinn mindernder Maßnahmen gegeben. Ein Beispiel dafür stellt die Anwendung des Lifo-Verfahrens dar. 

    1. Maßnahmen vor dem Bilanzstichtag

    Grundsätzlich zu unterscheiden sind Maßnahmen, die vor dem Bilanzstichtag erfolgen und Maßnahmen, die erst nach dem Bilanzstichtag durchgeführt werden. Wir wenden uns zunächst den Erstgenannten zu. 

     

    1.1 Beeinflussung des Lagerzugangs der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

    Grundsätzlich ist der Zugang von Vorratsgütern ein erfolgsneutraler Vorgang. Mitunter kann jedoch der verstärkte oder verminderte Einkauf bestimmter Güter vor dem Bilanzstichtag Ergebnis verändernde Effekte auslösen. Im Einzelnen: 

     

    • Wird bei der Bewertung des Vorratsvermögens das Lifo-Verfahren angewandt, so führt das bei steigenden Preisen dazu, dass z.B. Bestands-erhöhungen in der Bilanz nicht mit den für die zusätzlichen Mengen tatsächlich gezahlten Preisen bewertet werden, sondern mit früheren, niedrigeren Einkaufspreisen. Werden also beispielsweise für die erhöhten Mengen 100 EUR pro Stück bezahlt, errechnet sich u.U. nur ein zusätzlicher Inventurwert von 95 EUR pro Stück. In Höhe des Differenzbetrages von 5 EUR pro Stück ist Gewinn und Steuer mindernd eine stille Reserve gelegt worden. Da kann es sich rentieren, für den Januar vorgesehene Einkäufe bereits im Dezember durchzuführen.

     

    • Aber auch in umgekehrter Richtung kann hier Bilanzpolitik gemacht werden. Besteht bilanziell Ertragsbedarf, so bewirkt ein den Zugang übersteigender Abgang bei den nach Lifo bewerteten Beständen eine Gewinn erhöhende Auflösung von stillen Reserven. Dieser Effekt lässt sich bewusst herbeiführen. Bei mangelhafter Bestandsüberwachung während des Geschäftsjahres kommt es jedoch eventuell zu einem ungewollten Bestandsabbau mit der Folge einer unerwünschten Gewinnrealisierung.

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