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  • 01.07.2007 | Bilanzierung

    Gewährtes Disagio führt zu passivem RAP

    Wird eine festverzinsliche Schuldverschreibung mit fixer Laufzeit unterhalb des Nennwerts emittiert, ist in der Steuerbilanz in Höhe des Disagios ein passiver RAP zu bilden. Sowohl das bei Ausgabe von verbrieften Inhaberschuldverschreibungen vorhandene Auf- als auch das Abgeld ist als aktiver (Disagio) oder passiver (Agio) RAP anzusehen (BFH 29.11.06, I R 46/05, Abruf-Nr. 071088). Zu passivieren ist das volle Abgeld, also die Differenz zwischen Ausgabe und späterem Rückzahlungsbetrag. Anschließend kommt es zu einer zeitbezogenen Auflösung dieses Minderbetrags und führt erst in den einzelnen Wirtschaftsjahren zu Aufwand. Ein Disagio ist wirtschaftlich gesehen ein Mittel zur Feinjustierung des Zinses als zusätzlich geleistete Vergütung für die Kapitalüberlassung. Eine Einstufung als Kaufpreisabschlag beim Erwerb der Schuldverschreibung würde dieser Betrachtungsweise nicht gerecht. Ob sich dies auch aus dem handelsrechtlichen Aktivierungswahlrecht gem. § 250 Abs. 3 HGB ableiten lässt, hat der BFH nicht entschieden.  

     

     

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2007 | Seite 169 | ID 110015

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