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  • 01.03.2004 · Fachbeitrag · BGH-Rechtsprechung

    Banken dürfen Kredite bei Liquiditätsengpass des Kreditnehmers fristlos kündigen

    Banken dürfen Kredite fristlos kündigen, wenn eine unmittelbar drohende Gefahr der Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers vorliegt, diese aber noch nicht eingetreten ist. Dies hat der Bundesgerichtshof jüngst entschieden.