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  • 01.05.2005 | Bescheinigung der Tragfähigkeit von Existenzgründungen

    Bundesagentur für Arbeit benennt Steuerberater als fachkundige Stelle

    Sowohl bei der Beantragung des Überbrückungsgeldes als Überganghilfe aus der Arbeitslosigkeit in eine berufliche Selbstständigkeit als auch bei der Beantragung eines Existenzgründungszuschusses für eine Ich-AG (notwendig seit 1.1.04) verlangt die Bundesagentur für Arbeit unter anderem die Bescheinigung einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Existenzgründungsvorhabens. In den Kreis der sonstigen fachkundigen Stellen wurden nunmehr auch Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Wirtschaftsprüfer mit aufgenommen.  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2005 | Seite 111 | ID 86039

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