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  • 13.11.2008 | Beratungsakzente

    Sinn und Unsinn von Währungs- und Zinsswapgeschäften

    von Prof. Dr. Klaus Wehrt, Buxtehude

    Der Finanzsektor ist erfinderisch, wenn es darum geht, neue Produkte zu entwickeln. Doch nicht jedes dieser neu entwickelten Finanzprodukte nützt dem Kunden. Es gibt positive und negative Beispiele. So hilft dem deutschen Exporteur ein Devisentermingeschäft, unter dem er schon heute den Kurs vereinbaren kann, zu dem er eine erst in Monaten fällige Dollar-Zahlung in Euro tauschen kann, sicher über die Währungsunsicherheit hinweg. Und wenn sich auf der Gegenseite ein amerikanischer Exporteur mit dem gleichen Geschäft einen festen Kurs des Dollars sichert, den er benötigt, um eine erst in Monaten erwartete Euro-Zahlung in Dollar zu tauschen? Umso besser! Beide Seiten des Geschäfts profitieren vom Abbau des Währungsrisikos. Ein volkswirtschaftlich sinnvolles Arrangement.  

    1. Sinnvolle und unsinnige Kurs- und Zinssicherungsgeschäfte

    Doch was nützt den beiden Parteien ein derartiges Geschäft, wenn sie kein Warengeschäft abschließen und auch überhaupt keine Zahlungseingänge in fremder Währung erwarten? Nehmen wir an, die Parteien hätten trotzdem ein derartiges Geschäft geschlossen. Zur Kurssicherung taugt es nicht, denn dafür fehlt es an den erwarteten Zahlungseingängen. Vielmehr scheint es eher den Charakter einer Wette zu tragen. Die Parteien werden im Extremfall bis zum Erfüllungstermin des Geschäfts warten. Der Erfüllungstermin ist der Zeitpunkt, zu dem die beiden Parteien zu liefern haben. Liegt zu diesem Termin der aktuelle Dollarkurs unterhalb des vertraglich vereinbarten Dollarterminkurses, so kann der deutsche Devisenexporteur, der Dollar liefern muss, den benötigten Dollarbetrag günstig einkaufen und über das Devisentermingeschäft teuer verkaufen. Er macht einen Gewinn. Sein amerikanischer Vertragspartner aus Devisengeschäften erleidet dagegen einen Verlust, weil er den teuren Dollar wegen des bestehenden Terminkontrakts abnehmen muss. Viel lieber hätte er das Geschäft annulliert. Stattdessen muss er unter dieser Wette einen hohen Dollarbetrag zu einem schlechten Kurs auf dem Kassamarkt in Euro tauschen, um den Eurobetrag anschließend an seinen Vertragspartner zu liefern, der ihm weniger Dollar dafür hergibt, als er selbst aufgeben musste.  

     

    Sieht man von der Befriedigung einer Wettleidenschaft einmal ab, so erweist sich das beschriebene Geschäft als volkswirtschaftlich unnütz. Gleichwohl bewerben Banken beide Formen von Geschäften. Die bankliche Gewinnmarge entsteht bei beiden Geschäften in gleicher Weise. Sie wird nicht nur bei volkswirtschaftlich nützlichen Geschäften verdient. Und so nimmt es nicht wunder, dass die Kreditwirtschaft eben beide Geschäftsformen bewirbt: Sinnvolle Kurs- oder Zinssicherungsgeschäfte, aber auch unsinnige Kurs- und Zinswetten.  

     

    Im Folgenden diskutiere ich beide Geschäftsformen anhand zweier realitätsbezogener Beispiele. Das erste Beispiel bezieht sich auf ein sinnvolles Kurs- und Zinssicherungsgeschäft, dessen Absicherung sich aber als unvollständig erweist. Das zweite Beispiel bezieht sich auf eine unnütze Zinswette.  

    2. Zins- und Kurssicherung am Beispiel eines riskanten Zins- und Währungskredits

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