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  • 16.03.2010 | Arbeitsabläufe optimieren

    Jahresabschluss mit Plausibilitätsbeurteilungen - Checkliste zur Optimierung Ihrer Arbeitsabläufe

    von WP StB Doris Wolff, zertifizierter Rating Advisor, München

    Die Erstellung eines Jahresabschlusses ohne Prüfungshandlungen - auch unter Mithilfe des Steuerberaters - ist in vielen Fällen nicht mehr ausreichend. Maßgebliche Ursache hierfür sind u.a. die Entwicklung in der Rechnungslegung sowie die erhöhten Qualitätsanforderungen an Jahresabschlüsse. In vielen Fällen werden daher Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen angefordert. Die dafür erforderlichen Mehrarbeiten und das entstehende Haftungsrisiko sind enorm, führen aber auch zu deutlich höheren Gebühren.  

    1. Grundsätze für den Jahresabschluss mit Plausibilitätsbeurteilungen

    Bisher war die Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses mit Plausibilitätsbeurteilungen die IDW Stellungnahme HFA 4/1996, die letztlich für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer maßgebend war. Die bisherige Stellungnahme ist seit dem 27.11.09 durch den neuen IDW S 7 „Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen“ ersetzt worden. Kernfrage des neuen IDW S 7 ist, ob der Abschluss unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt werden kann.  

     

    Der neue IDW S 7 ist für Wirtschaftsprüfer maßgebend. Inwieweit der IDW S 7 für die Tätigkeit des Steuerberaters Anwendung findet, ist derzeit noch offen, aber wahrscheinlich. Eine entsprechende Verlautbarung zum neuen IDW Standard ist von der Bundessteuerberaterkammer noch nicht verabschiedet worden. Für Steuerberater gilt deshalb noch die alte Verlautbarung vom 22./23.10.01.  

     

    Potenzielle Interessenten eines aussagekräftigen Jahresabschlusses mit Plausibilitätsprüfungen sind  

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