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  • 01.05.2002 · Fachbeitrag · Ansparrücklage

    Finanzierungszusammenhang zwischen Rücklagenbildung und Investition

    | Zwischen der Bildung einer Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG - bzw. bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG: dem entsprechenden Abzug als Betriebsausgabe - und der Investition muss ein Finanzierungszusammenhang bestehen. Dieser ist nicht gewahrt, wenn die Rücklage erst später als zwei Jahre nach Anschaffung des Wirtschaftsguts gebildet wird (BFH 14.8.01, XI R 18/01, n.v.).(Abruf-Nr. 011516) |

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