· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Dienstanweisung zur Aufnahme der Rufbereitschaft in 30 Minuten ist unwirksam
von RA, FA MedR, ArbR und HGR Benedikt Büchling, Kanzlei am Ärztehaus, Hagen, kanzlei-am-aerztehaus.de
Eine Dienstanweisung, die einen Oberarzt verpflichtet, während eines Rufbereitschaftsdienstes ab dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme innerhalb von 30 Minuten am Patienten verfügbar zu sein, ist unwirksam (Arbeitsgericht [ArbG] Hannover, Urteil vom 24.04.2025, Az.2 Ca 436/24).
Oberarzt klagt erfolgreich gegen eine Dienstanweisung
Ein Oberarzt einer Klinik für Herz- und Gefäßkrankheiten, Internistische Intensivmedizin klagte gegen folgende Dienstanweisung seines Arbeitgebers:
Dienstwanweisung des beklagten Klinikums (September 2024): |
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