12.07.2010 · Fachbeitrag aus AStW ·
Die Steuer nach § 14 Abs. 1 S. 3 ErbStG berechnet sich bei Vorerwerben mit Anwendung von § 25 ErbStG aus der Summe der sofort fälligen und der gestundeten Steuer (BFH 19.11.08, II R 22/07). An der abweichenden Rechtsauffassung in H 85 Abs. 3 „Zusammenrechnung von Erwerben unter Nutzungsvorbehalten” ErbStH wird nicht mehr festgehalten. Dieser Erlass ist auf alle noch nicht bestandskräftigen Fälle anzuwenden.
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12.07.2010 · Fachbeitrag aus AStW ·
Unter den Pauschbetrag des § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 2 ErbStG fallen Aufwendungen für die Bestattung des Erblassers, ein angemessenes Grabdenkmal und die übliche Grabpflege. Auch für Kosten, die mit der Abwicklung, Regelung und Verteilung des Nachlasses und Erlangung des Erwerbs im Zusammenhang stehen, wird der Pauschbetrag gewährt und vom Nachlass abgezogen. Unter Grabpflegekosten sind die am Bestattungsort allgemein erforderlichen Aufwendungen für die Grabpflege zu verstehen. Die Kosten ...
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12.07.2010 · Fachbeitrag aus AStW ·
Seit dem 1.1.2010 unterliegen Beherbergungsleistungen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Die Steuerermäßigung gilt jedoch nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind.
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12.07.2010 · Fachbeitrag aus AStW ·
Bei Verzehrumsätzen richtet sich die Abgrenzung zwischen Lieferungen (ermäßigter Steuersatz von 7 %) und sonstigen Leistungen (Regelsteuersatz von 19 %) nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung. In einer umfangreichen Verfügung weist die OFD Frankfurt u.a. auf die neuere BFH-Rechtsprechung hin:
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12.07.2010 · Fachbeitrag aus AStW ·
Durch das am 1.9.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts ergeben sich bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs insbesondere folgende Änderungen:
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12.07.2010 · Fachbeitrag aus AStW ·
Durch das JStG 2009 wurde über § 146 Abs. 2b AO das Verzögerungsgeld eingeführt. Diese steuerliche Nebenleistung dient dazu, den Steuerpflichtigen zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten zeitnah anzuhalten. Es beträgt mindestens 2.500 EUR und maximal 250.000 EUR.
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12.07.2010 · Fachbeitrag aus AStW ·
Durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (8.4.10, BGBl I 10, 386) müssen Unternehmer mit grenzüberschreitenden Umsätzen ab dem 1.7.2010 neue Fristen bei der Abgabe ihrer Zusammenfassenden Meldung (ZM) beachten. Die Änderung ist für Unternehmer relevant, die folgende Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen ausgeführt haben:
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12.07.2010 · Fachbeitrag aus AStW ·
Aufwendungen für den Besuch von Sprachkursen, in denen Deutsch gelehrt wird, sind nach der Rechtsprechung des BFH (15.3.07, VI R 14/04, BStBl II 07, 814) weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben zu berücksichtigen. Da bei in Deutschland lebenden Ausländern für den Erwerb der Deutschkenntnisse auch private Gesichtspunkte eine nicht untergeordnete Rolle spielen, handelt es sich regelmäßig um nicht abziehbare Kosten der Lebensführung i.S. des § 12 Nr. 1 EStG. Aufwendungen für ...
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