14.01.2015 · Fachbeitrag aus AStW · Steuern im Blickpunkt – Bundesfinanzministerium
Das BMF hat die für das Jahr 2015 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben.
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14.01.2015 · Fachbeitrag aus AStW · Steuern im Blickpunkt – Bundesfinanzministerium
Das BMF hat die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2014 bekannt gegeben (Gleich lautende Erlasse v. 2.1.15).
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14.01.2015 · Fachbeitrag aus AStW · Steuern im Blickpunkt – Bundesfinanzministerium
Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.2.2013 (BGBl. I S. 285, BStBl I S. 188) wurde die Abziehbarkeit von Reisekosten als Betriebsausgaben geändert.
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14.01.2015 · Fachbeitrag aus AStW · Steuern im Blickpunkt – OFD-Verfügung
Lebten Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten oder Lebenspartners beendet, wird der Zugewinn nach § 1371 Abs. 2 BGB ausgeglichen, weil der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner weder Erbe nach noch Vermächtnisnehmer wird, gehört sein Zugewinnausgleichsanspruch nach § 5 Abs. 2 ErbStG nicht zum Erwerb im Sinne des § 3 ErbStG.
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14.01.2015 · Fachbeitrag aus AStW · Steuern im Blickpunkt – OFD-Verfügung
Voraussetzung für die Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen gem. § 33a Abs. 1 EStG ist die Unterhaltsbedürftigkeit der unterhaltenen Person. Hierzu muss der Steuerpflichtige verschiedene Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der unterhaltenen Person erbringen, die in den Vordruck „Unterhaltserklärung deutsch” (Formular-ID: 034401) bzw. „Unterhaltserklärung zweisprachig” (Formular-ID: 034400) einzutragen sind (vgl. BMF-Schreiben vom 7.6.10 , Rz. 5 ...
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14.01.2015 · Fachbeitrag aus AStW · Steuern im Blickpunkt – OFD-Verfügung
Gehören zu einem grenznahen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb einer in einem der Vertragsstaaten ansässigen Person Grundstücke auf dem Gebiet des anderen Vertragsstaates (Belegenheitsstaat), so steht das Besteuerungsrecht hierfür nach Art. 4 DBA-NL grundsätzlich dem Belegenheitsstaat zu. Nach Art. 20 Abs. 2 DBA-NL sind diese Einkünfte – soweit sie auf das Traktatland entfallen – im Ansässigkeitsstaat steuerfrei zu stellen.
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13.01.2015 · Nachricht aus AStW · § 34 EStG
“Außerordentliche” Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG können u.a. vorliegen, wenn Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten aufgrund einer vorangegangenen rechtlichen Auseinandersetzung atypisch zusammengeballt zufließen. Diese Voraussetzungen können auch bei Steuerpflichtigen gegeben sein, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb beziehen und diese durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln.
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