11.04.2022 · Fachbeitrag aus AK · Lohnabrechnung
Das BMF hat die Details bei der Entgeltabrechnung für Arbeitslohnspenden zugunsten der vom Krieg in der Ukraine Betroffenen geregelt.
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07.04.2022 · Fachbeitrag aus CE · BMF-Schreiben
Kann der Arbeitnehmer einen Firmenwagen dauerhaft für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist die 0,03 %-Regelung auch für Kalendermonate anzuwenden, in denen das Fahrzeug nicht für derartige Fahrten genutzt wurde. Dies ist gerade in Homeoffice -Zeiten alles andere als optimal. Doch jetzt gibt es eine erfreuliche Kehrtwende des Bundesfinanzministeriums. Danach kann der Arbeitgeber rückwirkend eine Einzelbewertung vornehmen.
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05.04.2022 · Nachricht aus AK · Elektronischer Rechtsverkehr
Für die Einreichung von elektronischen Dokumenten in Grundbuch- und Registersachen in Schleswig-Holstein gelten seit dem 1.4.22 wieder strengere Anforderungen an die Durchsuchbarmachung.
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04.04.2022 · Nachricht aus AK · Strafrecht
Ist ein Anwalt als Zeugenbeistand beigeordnet, ist der Aufwand nur als Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Ziffer 4 VV RVG zu vergüten (OLG Dresden (1.12.21, 6 Ws 42/21, Abruf-Nr. 227273 ).
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01.04.2022 · Fachbeitrag aus AK · Elektronischer Rechtsverkehr
Mit der seit dem 1.1.22 „scharf geschalteten“ Nutzungspflicht für die elektronische Form lauert in allen Verfahrensordnungen eine Falle. Diese hat bereits zugeschnappt, wie zwei aktuelle Entscheidungen des LG Frankfurt und des OVG Schleswig-Holstein zeigen.
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30.03.2022 · Fachbeitrag aus CE · BFH-Urteil
Der Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer setzt nicht voraus, dass das Arbeitszimmer für die Tätigkeit des Steuerpflichtigen erforderlich ist. Es genügt, dass der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche / berufliche Zwecke genutzt wird. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt (BFH, Urteil vom 03.04.2019, Az VI R 46/17). Die Entscheidung wurde erst jetzt zur amtlichen Veröffentlichung zugelassen.
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30.03.2022 · Nachricht aus CE · Werbungskosten
Ab 01.04.2022 können bis zu 1.476 Euro pauschal für einen beruflich bedingten Umzug als Werbungskosten angesetzt werden. Umzüge gelten als beruflich veranlasst, wenn die Arbeitnehmer durch den Umzug täglich eine Stunde Fahrtzeit auf dem Weg zur Arbeit einsparen.
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