17.09.2018 · Fachbeitrag aus AH · Vermögensaufbau
Die anhaltende Niedrig- bzw. Nullzinsphase und die Gefahr eines Strafzinses auf Anlagekonten lassen einen Vermögensaufbau auf herkömmlichem Weg so gut wie nicht mehr zu. Für Sie als Inhaber einer Apotheke bedeutet das: Sowohl Ihre spätere Altersabsicherung als auch der Aufbau einer Liquiditätsreserve – z. B. für Investitionen in Ihre Apotheke – sind gefährdet. AH fasst zusammen, worauf Sie beim Vermögensaufbau achten sollten und welche Produkte im aktuellen Zinstief infrage kommen ...
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13.09.2018 · Fachbeitrag aus AH · Serviceangebote für die Apotheke im Check
Blutzuckertagebücher sind bei der Unterstützung der medikamentösen Therapie von Diabetikern einfach nicht mehr wegzudenken. Die Firma Novo Nordisk bietet zwei kostenlose Varianten an, die von Ärzten und Apothekern oder aber auch vom Patienten selbst angefordert werden können: das BOT-/CT-Blutzuckertagebuch und das ICT-Blutzuckertagebuch. Beide Tagebuchvarianten sind übersichtlich gestaltet, verzichten weitestgehend auf Werbung und bieten viel Platz zum Eintragen der individuellen Werte.
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10.09.2018 · Fachbeitrag aus AH · Apothekenrecht
Das Betreiben einer wenige Kilometer von einer Apotheke gelegenen Box zum Sammeln von Rezepten im Eingangsbereich eines Supermarkts ist wegen Verstoß gegen die Vorschriften zum Betrieb einer Rezeptsammelstelle untersagt (Oberverwaltungsgericht [OVG] Münster, Urteil vom 02.07.2018, Az. 13 A 2289/16, Urteil unter www.dejure.org ).
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07.09.2018 · Nachricht aus AH · Existenzgründung
Der Anteil der Apothekerinnen, die sich niederlassen, steigt seit Jahren sukzessive an. 2017 waren 60 Prozent der „Jungunternehmer“ Frauen. Das ergab die geschlechtsspezifische Auswertung der Apothekengründungen 2017, die jährlich durch die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) vorgenommen wird. Diese Analyse basiert auf einer Stichprobe von knapp 300 Apothekengründungen, die durch die apoBank im Jahr 2017 begleitet wurden. Die Daten wurden anonymisiert ausgewertet.
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06.09.2018 · Fachbeitrag aus AH · Arzneimittelversorgung
Vor der Abgabe von diätetischen Lebensmitteln zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung an einen Patienten sollte das Apothekenteam stets in der Software nachsehen, ob es sich um ein erstattungsfähiges Diätetikum nach § 31 Sozialgesetzbuch (SGB) V handelt. AH stellt die Regelungen inklusive der Vertragssituation bei der AOK Rheinland/Hamburg vor.
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