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  • · Fachbeitrag · Verordnung

    Neues Formular für die Verordnung von Krankenbeförderung zwingend ab dem 01.07.2020 zu verwenden

    | Es gibt ein neues Formular „Muster 4“ für die Verordnung von Krankenbeförderungen in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung. Dieses Formular ist verbindlich ab dem 01.07.2020 zu verwenden und ersetzt das bisherige Formular. Die von der KZBV seit Längerem geforderte Möglichkeit des Bedruckens von Blankoformularen per EDV wurde jedoch noch nicht vereinbart. |

     

    Die erforderliche Änderungsvereinbarung zum Bundesmantelvertrag (BMV-Z) wurde Mitte Juni von den Vertragspartnern unterschrieben ‒ damit gilt das neue Muster 4 definitiv ab dem 01.07.2020; die PVS-Hersteller sind entsprechend informiert. Das neue Muster 4 wird von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt und kann über die üblichen Wege bezogen werden.

     

    Die KZBV hat die KZVen in einem Schreiben vom 08.06.2020 über das neue Muster 4 umfassend informiert (Anlagen 14a/14b BMV-Z; Muster 4). Das Schreiben enthält das neue Musterformular sowie ausführliche Ausfüllhinweise dazu. Sie finden es u. a. auf iww.de/aaz nach Eingabe der Abruf-Nr. 46649948.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2020 | Seite 1 | ID 46647884