Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Privatliquidation

    Corona-Hygiene-Pauschale gilt auch für GKV-Patienten mit privater Zusatzversicherung

    Bild: ©Volker Witt - stock.adobe.com

    | Die im gemeinsamen Beratungsforum von Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV und Beihilfe beschlossene GOZ-Extravergütung in Höhe von 14,23 Euro pro Sitzung gilt auch für GKV-Patienten mit privater Zusatzversicherung. Die GOZ-Extravergütung wird nun für alle privat Versicherten gezahlt. Die Vereinbarung gilt zunächst befristet bis zum 31.07.2020. Auf diese Konkretisierung haben sich BZÄK und PKV-Verband verständigt. |

     

    Vor dem Hintergrund des erhöhten Hygiene-Aufwandes in Zahnarztpraxen durch die Corona-Pandemie hatten sich BZÄK und PKV-Verband auf eine Hygiene-Pauschale für Schutzausrüstung geeinigt. Die Vereinbarung trat am 08.04.2020 in Kraft.

     

    Einige private Krankenversicherer vertraten allerdings zunächst die Auffassung, dass die Pauschale nur bei ausschließlich privat versicherten Patientinnen und Patienten zur Anwendung kommen sollte. Für GKV-Patienten mit privater Zusatzversicherung, die den weit größeren Anteil ausmachen, wollten sie die Pauschale nicht bezahlen. BZÄK und PKV-Verband konnten dies nun ausräumen und haben sich auf eine gemeinsame Formulierung von FAQ verständigt, die den Beschluss des Beratungsforums präzisieren.

     

    Die Frage, ob der Beschluss auch für Selbstzahler ohne Inanspruchnahme einer privaten Krankenversicherung anwendbar ist, lassen die FAQ ausdrücklich offen. Die Beteiligten halten die Anwendbarkeit ausdrücklich für gerechtfertigt, sie sollte aber im Zweifel gesondert vereinbart werden. Alternativ steht für diesen Personenkreis eine Berücksichtigung der erhöhten Kosten nach § 5 Abs. 2 GOZ offen.

    Quelle: ID 46557447