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  • · TI-Anwendungen

    Testphase für das eRezept auf unbestimmte Zeit verlängert

    Bild: ©Volker Witt - stock.adobe.com

    | Das eRezept sollte ursprünglich zusammen mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab dem 01.01.2022 in allen Vertragszahnarztpraxen zum Einsatz kommen ( AAZ 12/2021, Seite 12 ). Nun wurde die bundesweite Testphase für das eRezept auf unbestimmte Zeit verlängert. Das teilte die gematik am 21.12.2021 mit (Pressemitteilung online unter iww.de/s5838 ). |

     

    Als Grund für die Verlängerung der Testphase verweist die gematik darauf, dass die bislang gesammelten Erfahrungen mit dieser neuen Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI) nicht ausreichen. Wichtig für Zahnarztpraxen: Während der Testphase, die nun noch unbestimmte Zeit andauert, wird außerhalb der kontrollierten Testphase wie gewohnt das Muster-16-Formular, also der „rosa Zettel“, genutzt.

     

    MERKE | Die Übergangsfrist zur eAU wurde nicht verlängert. Trotzdem sind noch nicht in allen Zahnarztpraxen die technischen Voraussetzungen für die eAU gegeben. Falls die Verantwortung dafür nicht aufseiten der Zahnarztpraxis liegt (z. B. KIM-Übermittlung nicht möglich), empfiehlt die KZBV, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach dem bisherigen Verfahren auszustellen, bis die technischen Voraussetzungen für die eAU erfüllt sind.

     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2022 | Seite 1 | ID 47911177