01.07.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührentipp
Grundsätzlich ist die GOZ-Nr. 241 für das Aufbereiten eines Wurzelkanals nur ein einziges Mal berechenbar. Dies gilt auch, wenn die Aufbereitung auf mehrere Sitzungen verteilt wird. Muss hingegen ein bereits fertig aufbereiteter Kanal nach einer gewissen Zeit neu erweitert und von Keimen gereinigt werden, weil er sich in der Zwischenzeit reinfiziert hat, so ist die Nr. 241 für diesen Kanal ein zweites Mal ansatzfähig.
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01.07.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührenabrechnung
Frage: „Uns beschäftigt schon seit längerem die Frage, wie man bei einem Kassenpatienten angefertigte Planungsmodelle abrechnet, wenn der Patient die geplante Behandlung nicht wünscht bzw. nicht wieder in der Praxis erscheint. Können Sie uns Auskunft geben?“
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01.07.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührenabrechnung
Frage: „Bei einer Patientin sind die UK-Frontzähne relativ stark gelockert. Daher möchte ich bei ihr eine semipermanente Schienung durchführen. Um die Mundhygiene und den Tragekomfort zu verbessern, möchte ich keinen Draht, sondern einen gegossenen schmalen Bügel mit Kunststoff einkleben. Meine Fragen: Kann ich die entstehenden Material- und Laborkosten abrechnen? Ist eine vorherige Antragstellung bei der gesetzlichen Krankenkasse nötig? Und wie verhält es sich bei Privatpatienten?“
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01.07.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Fallbeispiel
Im folgenden Fallbeispiel werden an der defekten Totalprothese eines Patienten Wiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt. Darüber hinaus müssen Keramikverblendungen erneuert werden. Die Abrechnungsmöglichkeiten in der Kassen- und Privatabrechnung werden in der folgenden Tabelle gegenübergestellt und anschließend erläutert.
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01.07.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Frage: „Bei einem Kind ist durch einen Unfall der bleibende Zahn 11 gelockert. Es wird eine semipermanente Schienung durch Perfect Splint Band, welches mittels Säure-Ätz-Technik mit Kunststoff befestigt wird, durchgeführt. Die Schienung erfolgt von Zahn 12 bis 22. Wie erfolgt nun die Abrechnung der Schienung, und wie wird insbesondere die Abnahme des Schienenverbandes berechnet? Laut unserer KZV wird die Schienung gemäß Position K 4 je Interdentalraum zuzüglich Materialkosten ...
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01.07.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
19a) Schutz eines beschliffenen Zahnes durch eine abnehmbare Hülse
b) Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone oder provisorischen Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied
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01.07.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Frage: „Bei einem Kassenpatienten wird am Zahn 36 ein Schraubenaufbau eingesetzt. Anschließend wird auf Wunsch des Patienten die Aufbaufüllung in Composit-Säure-Ätz-Technik angefertigt und eine Krone eingegliedert. Wie kann man die Mehrkosten für die Composite-Aufbaufüllung berechnen, da diese doch normalerweise mit der Bema-Nr. 18 abgegolten ist?“
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01.07.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung nach Bema und GOZ
Seit einigen Jahren ist in der Zahnheilkunde eine auffällige Veränderung zu erkennen: die Reduzierung der rein kurativen zu Gunsten der präventiven Tätigkeit. Immer mehr Zahnarztpraxen bieten ihren Patienten umfangreiche Prophylaxe-Programme an, in deren Rahmen neben der Motivation und Instruktion der Patienten der systematischen Zahnreinigung sowie Belagsentfernung die zentrale Rolle zukommt.
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01.07.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Bundessozialgericht
Der weitgehende Ausschluss implantologischer Leistungen aus der Krankenversicherung ist nicht verfassungswidrig. Der Staat kann im Interesse der Funktionsfähigkeit oder der Finanzierbarkeit der Krankenversicherung anordnen, dass bestimmte Leistungen oder Behandlungsmethoden von den Krankenkassen nicht zu erbringen sind, auch wenn die verbleibenden Behandlungsalternativen für den Versicherten mit höheren Belastungen oder sonstigen Nachteilen verbunden sind. Dies hat das Bundessozialgericht am ...
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01.06.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung nach Bema und GOZ
In den meisten Zahnarztpraxen werden chirurgische Eingriffe - von einfachen Extraktionen über Wurzelspitzenresektionen und Zystenoperationen bis hin zu umfangreichen präprothetischen und implantologischen Maßnahmen - in erheblichem Ausmaß durchgeführt. Untrennbar verbunden mit diesen Leistungen sind Nachbehandlungsmaßnahmen, deren Abrechnung sowohl bei Kassen- als auch bei Privatpatienten nicht ganz unproblematisch ist. Zwar ist der Leistungsinhalt der Positionen N und 330 (medikamentöse ...
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