01.09.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 17. August 2001 eine Änderung der Kfo-Richtlinien beschlossen. Die wohl wichtigste Neuerung ist die Einführung eines neuen kieferorthopädischen Indikationssystems, durch das bestimmt wird, ob eine Kfo-Behandlung eine Kassen- oder eine Privatleistung ist. Sofern das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht innerhalb von zwei Monaten von seinem gesetzlichen Beanstandungsrecht Gebrauch macht, werden die ...
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01.09.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Ist die GOZ-Nr. 905 (Auswechseln eines Sekundärteils) auch dann berechnungsfähig, wenn lediglich das alte Sekundärteil wiedereingesetzt und nicht etwa ein neues eingesetzt wird? In dieser von der Rechtsprechung kontrovers diskutierten Frage wurde vor dem Amtsgericht (AG) Iserlohn in einer Entscheidung vom 25. Mai 2001 (Az: 42 C 84/01) ein Etappensieg errungen: Nach Auffassung des Gerichts soll mit der Nr. 905 die von dem Zahnarzt erbrachte Ein- und Ausbautätigkeit honoriert werden. Es seien ...
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01.09.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung nach Bema und GOZ
Die Entfernung eines nicht erhaltungswürdigen Zahnes ist der in einer Zahnarztpraxis am häufigsten durchgeführte chirurgische Eingriff. Daher sind den meisten Zahnärzten die betreffenden Abrechnungsbestimmungen sowohl im Bema- als auch im GOZ-Bereich im Allgemeinen gut vertraut. Dennoch gibt es auch auf diesem Sektor Abweichungen zwischen der Kassen- und der Privatrechnung, die oft zu wenig beachtet werden, so dass - speziell bei der Anwendung der GOZ - Honorareinbußen entstehen, die bei ...
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01.09.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührentipp
Im Gegensatz zum Bema, der für den Kieferhöhlenverschluss zwei unterschiedliche Gebührennummern vorsieht, enthält die GOZ hierfür mit der Nr. 309 (Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle) nur eine einzige Abrechnungsposition. Diese beinhaltet jedoch nur die „einfache Kieferhöhlenplastik“ unter Verwendung eines buccalen Trapezlappens.
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01.08.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Frage: „Die private Krankenversicherung eines meiner Patienten behauptet ihm gegenüber, ein Zahnarzt dürfe keine Sonn- und Feiertagszuschläge berechnen. Deshalb verweigert auch der Patient die Bezahlung der anteiligen Gebühr. Ist er im Recht?“
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01.08.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Neu im Internet:
Auch wenn die ursprüngliche Euphorie ein wenig abgeebbt ist: Das Internet ist ein fantastisches Medium - unter anderem deshalb, weil es erhebliche Vorteile bei der schnellen Informationsvermittlung bietet. Da ist es nicht weiter erstaunlich, dass Untersuchungen zufolge heute bereits etwa zwei Drittel der Zahnärzte das Internet beruflich nutzen. Beispielsweise können über das Internet aktuelle Informationen beinahe ohne Zeitverzögerung an den „User“ weitergegeben werden. Weiterhin ...
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01.08.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Fallbeispiel
Im heutigen Behandlungsfall geht es um die Versorgung mit einer Inlaybrücke. Wie die entsprechenden Leistungen sowohl in der Kassen- als auch in der Privatabrechnung in Ansatz gebracht werden können, haben wir in der folgenden Tabelle gegenübergestellt. Anschließend wird die Abrechnungsweise erläutert.
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01.08.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührentipp
Es gibt Praxen, in denen die zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden bei der Aufbereitung von Wurzelkanälen nie - und andere, in denen sie häufig abgerechnet wird. Dann wird jedoch oft übersehen, dass die Nr. 242 im Gegensatz zur Nr. 33 (Phys) des Bema nicht nur einmal pro Zahn, sondern je Wurzelkanal berechnungsfähig ist.
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01.08.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Frage: „Ist eine Vitalitätsprüfung auch dann unter der Bema-Nr. 8 abrechenbar, wenn sie lediglich mit dem Luftbläser durchgeführt wurde?“
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01.08.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Wirtschaftlichkeitsprüfung
Gingivale Erkrankungen sind in allen Altersgruppen weit verbreitet. Entsprechend kommt PAR-Behandlungen in den Zahnarztpraxen eine hohe Bedeutung zu. Allerdings sind diese Behandlungen auch regelmäßig Gegenstand von Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verfahren. Die beste Methode, solche PAR-Prüfungen zu vermeiden, sind prophylaktische Maßnahmen durch Beachtung der entsprechenden Vorschriften. Wo die Gefahren lauern, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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