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  • 01.09.2001 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Kfo-Richtlinien werden voraussichtlich zum 1. Januar 2002 geändert

    | Der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 17. August 2001 eine Änderung der Kfo-Richtlinien beschlossen. Die wohl wichtigste Neuerung ist die Einführung eines neuen kieferorthopädischen Indikationssystems, durch das bestimmt wird, ob eine Kfo-Behandlung eine Kassen- oder eine Privatleistung ist. Sofern das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht innerhalb von zwei Monaten von seinem gesetzlichen Beanstandungsrecht Gebrauch macht, werden die Richtlinien und damit die neuen kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) zum 1. Januar 2002 in Kraft treten. |