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  • 01.09.2001 · Fachbeitrag · Abrechnung nach Bema und GOZ

    Entfernung von Zähnen und Implantaten - eine Gegenüberstellung

    | Die Entfernung eines nicht erhaltungswürdigen Zahnes ist der in einer Zahnarztpraxis am häufigsten durchgeführte chirurgische Eingriff. Daher sind den meisten Zahnärzten die betreffenden Abrechnungsbestimmungen sowohl im Bema- als auch im GOZ-Bereich im Allgemeinen gut vertraut. Dennoch gibt es auch auf diesem Sektor Abweichungen zwischen der Kassen- und der Privatrechnung, die oft zu wenig beachtet werden, so dass - speziell bei der Anwendung der GOZ - Honorareinbußen entstehen, die bei entsprechender Kenntnis vermeidbar wären. Hinzu kommt, dass unter den entsprechenden GOZ-Nummern - sowohl bei Kassen- als auch bei Privatpatienten - die Entfernung von Implantaten berechnet wird, wobei wiederum abrechnungstechnische Besonderheiten zu berücksichtigen sind. |