07.03.2023 · Fachbeitrag aus AAZ · Implantatprothetik
Hybridbrücken sind kombinierte zahn- und implantatgetragene Rekonstruktionen. Sie dienen u. a. bei großen Schaltlücken als Versorgungsalternative. Hierbei wird ein natürlicher Zahn mit einem osseointegrierten Implantat durch eine gemeinsame prothetische Versorgung verbunden. Zusätzlich erhält der zahngetragene Brückenpfeiler eine Schutzkrone. Wie eine solche Versorgung abzurechnen ist, veranschaulicht dieser Beitrag an am Beispiel einer Greifswalder Verbundbrücke.
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06.03.2023 · Fachbeitrag aus AAZ · Implantatprothetik
Wenn ein zahnloser Kiefer mit implantatgetragenem Zahnersatz versorgt wird, ist dies nur dann eine Regelversorgung, wenn ein atrophierter Kiefer vorliegt (AAZ 02/2023, Seite 15 ff.). Wünscht ein gesetzlich versicherter Patient (GKV-Patient) ohne atrophierten zahnlosen Kiefer eine implantatgetragene Versorgung, so ist diese als andersartig abzurechnen. Welche Gebührenziffern in diesem Fall für die Planung erforderlich sind und wie die Behandlungsunterlagen aussehen, veranschaulicht dieser ...
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20.02.2023 · Fachbeitrag aus AAZ · Prothetik
Frage: Am Ende Ihres Beitrags zur Adhäsivbrücke (AAZ 01/2023, Seite 16 ff.) wird eine Adhäsivbrücke, in Zirkon mit Vollverblendung gefertigt, beim GKV-Patienten als gleichartige Versorgung eingestuft. Die Berechnung erfolgt nach Nr. 5150 GOZ. Nun ist die Nr. 5150 (2,3-fach) wesentlich niedriger bewertet als die vergleichbaren BEMA-Nrn. 93a und 93b. Da auch die adhäsive Befestigung nach Nr. 2197 GOZ mit der Nr. 5150 GOZ abgegolten ist, kann eine solche Versorgung selbst zum 3,5-fachen ...
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17.02.2023 · Fachbeitrag aus AAZ · Patienteninformation
Seit dem 01.01.2023 sind alle Zahnarztpraxen in Deutschland verpflichtet, das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) für Versorgungen mit Zahnersatz anzuwenden (vgl. AAZ-Sonderausgabe, Abruf-Nr. 48545081 ). Wie das Verfahren aus Patientensicht abläuft, fasst die KZBV auf ihrer Website zusammen (online unter iww.de/s7584 ).
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15.02.2023 · Fachbeitrag aus AAZ · GOZ
Das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen hat zu zwei umstrittenen Gebieten der zahnärztlichen Privatabrechnung einen Konsens gefunden und neue Beschlüsse gefasst (Stand: Januar 2023; online unter iww.de/s7530 ): Ein Beschluss betrifft die digitale Auswertung von Situationsmodellen, sechs weitere Beschlüsse die leitliniengerechte PAR-Behandlungsstrecke in der GOZ.
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15.02.2023 · Fachbeitrag aus AAZ · Zahntechnik
Seit der Änderung des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses der abrechnungsfähigen Leistungen zum 01.01.2023 ist die L-Nr. 002 3 (Verwendung von Kunststoff) nicht mehr neben bestimmten anderen Leistungen des BEL II (L-Nrn. 005 1, 005 2 und 005 3) berechnungsfähig (AAZ 02/2023, Seite 4 f.). In bestimmten Fällen bleibt es jedoch bei der separaten Abrechnung. Welche das sind, erläutert dieser AAZ-Beitrag.
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14.02.2023 · Fachbeitrag aus AAZ · Prothetik
Im Zuge einer prothetischen Versorgung können je nach Behandlungsablauf sowohl optisch-elektronische als auch konventionelle Abformungen indiziert sein. Dieses Fallbeispiel zeigt die prothetische Versorgung eines Privatpatienten im Oberkiefer mit einem Kombinationszahnersatz (Modellgussprothese mit vollverblendeten Teleskopkronen) und erstreckt sich über vier Sitzungen. Das Beispiel veranschaulicht, wie die im konkreten Fall erforderlichen Abformungen abgerechnet werden können.
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06.02.2023 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnungswissen
Seit ihrer Einführung im Jahr 2005 gehören Festzuschüsse in Zahnarztpraxen zum Tagesgeschäft. Und doch tauchen im Praxisalltag immer wieder Fragen zur Abrechnung auf: Wie sind Befunde und Versorgungen im
Festzuschusssystem einzuordnen? Was unterscheidet gleich- bzw. andersartige Versorgungen von Regelversorgungen? Wann liegt ein Härtefall vor? Welche Besonderheiten gelten für Begleitleistungen nach BEMA bzw. GOZ? Diese und andere Fragen beantwortet Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit ...
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06.02.2023 · Fachbeitrag aus AAZ · Prothetik
Provisorische Versorgungen nach der Präparation für Kronen und Brücken können entweder mit weniger oder mit mehr Aufwand hergestellt werden. In vielen Praxen werden aufwendiger hergestellte Provisorien nicht aufwandsbezogen berechnet. Dieser Praxisfall erklärt die unterschiedlichen Möglichkeiten der Abrechnung und zeigt auf, wie Sie bei der aufwendigeren Herstellung provisorischer Kronen kein Honorar verschenken.
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