01.04.2010 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnungsquiz
Mit diesem Quiz können Sie in Zukunft regelmäßig Ihr Abrechnungswissen überprüfen. Kreuzen Sie an, welche Aussagen aus Ihrer Sicht richtig sind.
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01.04.2010 · Fachbeitrag aus AAZ · Festzuschüsse beim Zahnersatz
In diesem Beitrag beantworten wir erneut Fragen zu unklaren Befundsituationen beim Zahnersatz.
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01.04.2010 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Fallbeispiele
Vor der Anfertigung von herausnehmbarem Zahnersatz ist häufig eine Gestaltung des Kiefers in Form einer chirurgischen Vorbereitung für ein Prothesenlager notwendig. Die Maßnahmen sind in der Regel sehr zeitaufwendig und werden nicht abgerechnet. Gründe sind die fehlende Dokumentation im Behandlungsblatt und mangelnde Abrechnungskenntnisse. Dieses Beispiel befasst sich mit verschiedenen Möglichkeiten von chirurgischen Maßnahmen zur Vorbereitung der Kiefer für ein Prothesenlager. Die ...
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01.04.2010 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnungs-Check
Es sind zwar eher kleine Beträge, die durch die Fehleranalyse entdeckt werden, aber diese kleinen Positionen summieren sich. Stellen Sie sich vor, Sie könnten pro Privatrechnung 10 Euro mehr erwirtschaften - bei 100 Privatrechnungen ergibt das 1.000 Euro. Erfahrungsgemäß ist die beste „Fehlerprophylaxe“ das „Vier-Augen-Prinzip“. Denn wie beim Diktat in der Schule findet man in der selbst erstellten Rechnung seine Fehler kaum, während ein Zweiter sie auf Anhieb entdeckt. Christine ...
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01.04.2010 · Fachbeitrag aus AAZ ·
Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 4. Februar 2010 (Az: 3 O 207/08) entschieden, dass der Aufbau eines Zahnes mit einem Glasfaserstift nach der GOZ-Nr. 217 analog abgerechnet werden durfte. Das Gericht bezog sich dabei auf ein Gutachten, wonach der Zeit- und Kostenaufwand beim Aufbau des dentin-adhäsiv befestigten Glasfaserstiftes der Bewertung der GOZ-Nr. 217 entspricht.
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01.04.2010 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
In der modernen Zahnmedizin stehen umfangreiche Therapiemöglichkeiten zur Verfügung. Die Breite des Leistungsspektrums bietet eine Vielzahl von Behandlungsalternativen. Dabei gestalten sich Behandlungsplanungen oft zeitaufwendig und schwierig. Hier stellt sich die Frage: Welche Berechnungsmöglichkeiten stehen für den Aufwand zur Verfügung?
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01.04.2010 · Fachbeitrag aus AAZ ·
Das Landgericht Berlin entschied am 17. Januar 2010 (Az: 6 S 9/09) wegen eines Rechtsstreits um eine angeblich nicht passgenaue Prothese: „Ein Vertrag zwischen Arzt und Patient ist in der Regel ein Dienstvertrag, auch bei zahnprothetischer Behandlung. ... Der Honoraranspruch entfällt deshalb grundsätzlich selbst dann nicht, wenn der Patient Behandlungsfehler beweisen könnte. ... Erforderlich ist ein zur Kündigung berechtigendes schuldhaftes, rechtswidriges Verhalten des Zahnarztes, das ...
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01.04.2010 · Fachbeitrag aus AAZ · Freie Heilfürsorge
Seit dem 1. Januar 2010 gelten neue Punktwerte für die zahnärztliche Versorgung von Heilfürsorgeberechtigten. Darüber hinaus hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung mit den Bundesministerien der Verteidigung und des Innern eine Vereinbarung zur zahnärztlichen Versorgung von Heilfürsorgeberechtigten mit plastischen Füllungsmaterialien getroffen. Sie gilt für Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei sowie für Zeit- und Berufssoldaten - nicht jedoch für Grundwehrdienstleistende.
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01.04.2010 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Rechtsprechung
Die Abrechnung von dentin-adhäsiven Kompositfüllungen analog nach den GOZ-Nrn 215 ff. ist bis zum 2,3-fachen Gebührensatz zulässig und nach der Beihilfeverordnung beihilfefähig. Die hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 28. Januar 2010 (Az: 10 S 2582/08) entschieden. Eine besondere Begründung ist nicht erforderlich.
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01.04.2010 · Fachbeitrag aus AAZ ·
Enden die zahnärztlichen Leistungen zunächst mit der Präparation eines Zahnes im Rahmen einer provisorischen Versorgung, so ist nach der GOZ-Nr. 221 in Verbindung mit der Nr. 223 die Hälfte der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig. Entsprechendes gilt für die GOZ-Nr. 501 in Verbindung mit der Nr. 505. Die Abrechnung setzt nicht voraus, dass nach Erbringung der Teilleistung ein weiterer zahnmedizinischer Handlungsbedarf aus nicht vorhersehbaren Gründen weggefallen ist. So das ...
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