08.02.2012 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
In der ästhetischen Zahnheilkunde ist die Adhäsivtechnik die Basis aller modernen Behandlungsmethoden, da sie den Halt aller Kunststofffüllungen und mit Kunststoff befestigter ZE-Arbeiten am Zahn ermöglicht. Die „GOZ 2012“ hat mit einer speziellen Gebührenziffer bzw. mit speziellen Leistungsbeschreibungen die Adhäsivtechnik berechnungsfähig gemacht. Dabei sind Leistungen beschrieben, die bereits die Adhäsivtechnik enthalten, und es wurde eine Gebühr eingeführt, die dann ...
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31.01.2012 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Fallbeispiele
Der Fall: Ein Patient kommt wegen Schmerzen an Zahn 24 in die Praxis. In zwei Behandlungsterminen wird eine Wurzelbehandlung durchgeführt. In der folgenden Tabelle werden die erbrachten Leistungen sowie deren Abrechnung nach der alten und neuen GOZ und die jeweilige Differenz beim Honorar aufgeführt, danach folgt eine Erläuterung der zu beachtenden Besonderheiten.
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31.01.2012 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Die Implantologie hat klare Fortschritte erzielt: Während beim Inkrafttreten der „GOZ 1988“ Implantate nur bei optimalem Knochenlager inseriert werden konnten, stehen heute augmentative Verfahren zur Verfügung, die das Implantatlager so verbessern, dass auch bei einem Mangel an Knochensubstanz implantiert werden kann. Die „GOZ 2012“ enthält nun die augmentativen Verfahren im Teil „K. Implantologische Leistungen“, die wir in diesem Beitrag vorstellen. Die Teile 1 bis 3 finden Sie ...
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31.01.2012 · Fachbeitrag aus AAZ · Funktionsanalyse
Eine der grundlegenden Voraussetzungen für die Anfertigung funktionstüchtigen Zahnersatzes ist das Einstellen der Modelle in den Mittelwertartikulator. Wir zeigen nachfolgend auf, was bei der Abrechnung zu beachten ist.
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31.01.2012 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
In diesem Beitrag befassen wir uns mit den wichtigsten Änderungen bei der Abrechnung der kieferorthopädischen Behandlung aufgrund der neuen „GOZ 2012“. Vorab ein wichtiger Hinweis: Die GOZ in der vor dem 1. Januar 2012 geltenden Fassung gilt weiter für Leistungen, die aufgrund einer vor dem Inkrafttreten der GOZ-Novelle geplanten und begonnenen kieferorthopädischen Behandlung bis zum Behandlungsabschluss – längstens jedoch für Leistungen, die bis zum 31. Dezember 2015 erbracht ...
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31.01.2012 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Seit dem 1. Januar 2012 ist die novellierte GOZ nun in Kraft. Einzelne Leistungen sind in der Honorierung weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. So liegen Kompositfüllungen deutlich unter den bisher im Rahmen der Analogberechnung erzielten Honoraren. Wer sich intensiv mit Funktionsanalyse und -therapie beschäftigt, kann auch bei diesen Leistungen kein den Aufwand rechtfertigendes Honorar finden. Zur Erzielung eines leistungsgerechten Honorars werden daher in einigen Fällen ...
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22.12.2011 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Fallbeispiele
Der Verordnungsgeber hat die Abrechnungsbestimmungen für die Berechnung von Langzeitprovisorien grundlegend geändert. Daher zeigen wir in diesem Beitrag anhand eines Beispiels auf, was jetzt zu beachten ist.
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22.12.2011 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Die Materialberechnung wurde in der „GOZ 2012“ im Paragrafenteil und in den Allgemeinen Bestimmungen präzisiert. In diesem Beitrag wird aufgezeigt, was sich geändert hat und was das für die Abrechnung bedeutet.
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22.12.2011 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Während die Novellierung der GOZ so erfolgte, dass in den übrigen Teilen einige wenige neue Leistungen hinzukamen oder bei bekannten Leistungen Klarstellungen erfolgten, ist der Teil K. Implantologische Leistungen komplett umgebaut worden. Die neuen Ziffern stellen wir vor und geben Hinweise zur Berechnung. Die Teile 1 und 2 finden Sie in Nrn. 11 und 12/2011 von AAZ.
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22.12.2011 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Die Angleichung der neuen GOZ an viele Bestimmungen der GOÄ wird am deutlichsten bei den Zuschlägen zu bestimmten zahnärztlichen Leistungen. Der Verordnungsgeber hat in der Begründung aufgeführt, dass die Abrechnungsbestimmungen für diese Zuschläge denjenigen nach Abschnitt C VIII der GOÄ für die dort aufgeführten Zuschläge entsprechen. In diesem Beitrag befassen wir uns mit der korrekten Zuordnung dieser Zuschläge.
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