14.06.2024 · Fachbeitrag aus AAZ · Zahntechnik
Um versteckte funktionelle Störungen des Kausystems zu erkennen, können funktionsanalytische- bzw. funktionstherapeutische Leistungen (FAL/FTL) auch vorbereitend vor der Anfertigung von Zahnersatz oder Aufbissbehelfen erforderlich sein. Regelmäßig enthalten FAL/FTL auch zahntechnische Leistungen, deren Berechnungsgrundlage z. B. die Bundeseinheitliche Benennungsliste (BEB) ist (AAZ 06/2022, Seite 8 ff.). Die BEB bietet nicht für jede Maßnahme eine Leistungsposition. Fehlende Maßnahmen ...
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14.06.2024 · Fachbeitrag aus AAZ · Wirtschaftlichkeitsprüfung
Die Fissurenversiegelung nach BEMA-Nr. IP 5 ist für Patienten ab dem Durchbruch des Sechs-Jahres-Molaren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr berechnungsfähig. Die Leistung unterliegt keiner Begrenzung und kann nach Notwendigkeit berechnet werden. Solange der Anspruch auf die Sachleistung besteht, könnten daher einzelne Zähne auch mehrfach versiegelt werden. Doch die fehlende Budgetierung ist für Zahnärztinnen und Zahnärzte kein Freibrief für eine allzu sorglose Berechnung: Nur wer die ...
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10.06.2024 · Fachbeitrag aus AAZ · Endodontie
Endodontische Behandlungen sind als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur begrenzt möglich. Da die Begrenzung der Sachleistung ausschließlich in der G-BA-Behandlungsrichtlinie geregelt ist (online unter iww.de/s10651 ), ist ein Blick in die Richtlinie bei jeder Wurzelbehandlung unabdingbar. Die Grundlagen sind komplex und müssen dem Versicherten Schritt für Schritt erläutert werden. Das gilt vor allem dann, wenn eine GKV-Sachleistung zu Beginn der Behandlung möglich ...
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10.06.2024 · Fachbeitrag aus AAZ · KFO
Zahnkorrekturen mittels Alignern sind mit GKV-Patienten privat nach § 8 Abs. 7 BMV-Z zu vereinbaren und nach der GOZ zu berechnen. Im vorigen Beitrag (Abruf-Nr. 49958357 ) haben wir damit begonnen, die Gebührenziffern zu erläutern, die für die Berechnung von Alignerbehandlungen infrage kommen. Hier nun die Fortsetzung.
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05.06.2024 · Fachbeitrag aus AAZ · Vergütungsrecht
Bei einer Dentitio difficilis ist die BEMA-Nr. 38 (N) für das Einbringen einer Tamponade oder Drainage auch dann berechnungsfähig, wenn der Maßnahme kein chirurgischer Eingriff vorausging. Das Sozialgericht (SG) Potsdam hat die Leistungsbeschreibung nach deren Wortlaut ausgelegt (Urteil vom 06.12.2023, Az. S 1 KA 19/22).
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04.06.2024 · Nachricht aus AAZ · Kostenerstattung
Einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für kieferorthopädische
(KFO-)Behandlungen durch die Krankenkasse haben gesetzlich versicherte Erwachsene grundsätzlich nur bei „schweren Kieferanomalien, die ein solches Ausmaß haben, das kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erfordert“ (§ 28 Abs. 2 Sozialgesetzbuch [SGB] V). Entscheidend ist dabei, ob diese Voraussetzungen zu Beginn der Behandlung erfüllt sind. Das heißt: Auch bei einem unerwartet ...
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24.05.2024 ·
Sonderausgaben aus AAZ · Downloads · Abrechnungswissen
Die AAZ-Sonderausgabe "Update PAR-Behandlung" informiert Sie auf 20 Seiten über die aktuellen Änderungen zur Dokumentation und Abrechnung der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) und zeigt auf, wie Sie Umsatzpotenziale in Zuzahlerleistungen aus Vor- und Nachsorge optimal nutzen können.
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21.05.2024 · Fachbeitrag aus AAZ · Prothetik
Wiederherstellungen an prothetischen Versorgungen gehören zum Tagesgeschäft in Zahnarztpraxen. Dennoch ist die Abrechnung dieser Wiederherstellungen weniger einfach, als es scheint. Bei der Abrechnung muss die Laborrechnung mit dem Honorar und dem Festzuschuss verglichen werden. So ist es auch im Fall mit der BEL-II-Nr. 8027. Was bei der Abrechnung zu beachten ist, lesen Sie im folgenden Praxisfall.
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21.05.2024 · Fachbeitrag aus AAZ · Prothetik
Frage: „ Ich hätte eine Nachfrage zur Beantragung eines HKP für das unten stehende Befundschema. Als Regelversorgung gibt mir die Abrechnungssoftware u. a. eine Teleskopprothese mit den Zähnen 34 und 43 als Pfeilerzähnen an. Geplant ist eine Brücke von 37 bis 46. Die Krankenkasse hat die Genehmigung abgelehnt. Begründung: Der Festzuschuss 3.2 sei für die Teleskope auf den Zähnen 34 und 43 nicht ansetzbar, da auch eine Brücke angefertigt werden könne. Wir sollen anstelle der ...
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16.05.2024 · Nachricht aus AAZ · Rechtsprechung
Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 13.04.2023, Az. L 5 KR 26/23) hat betont, dass es keinen rechtlichen Bedenken unterliege, wenn Krankenkassen bei Vorliegen eines sog. „Härtefalls“ nach § 55 Abs 2 S. 1 SGB V für einen über die Regelversorgung hinausgehenden gleich- oder andersartigen Zahnersatz nur den doppelten Festzuschuss begrenzt auf die vollen Kosten der Regelversorgung übernehmen.
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