14.11.2023 · Fachbeitrag aus AAZ · Zahnersatz
Die BEMA-Nr. 89 ist womöglich eine der Leistungen, die zwar in der Praxis häufig erbracht, aber mitunter viel zu selten abgerechnet wird. Oft wird sie von der Behandlungsassistenz nicht als abrechenbare Leistung erkannt. Auch fehlt häufig die Dokumentation bzw. die Kommunikation zwischen Behandelnden und Abrechnungskräften. Wann die BEMA-Nr. 89 berechnungsfähig ist und wann nicht, fasst dieser Beitrag zusammen.
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10.11.2023 · Fachbeitrag aus PA · In eigener Sache
Im über 8-stündigen Online-Lehrgang „Abrechnung optimieren in der Zahnarztpraxis“ zeigen wir Ihnen, wie Sie ausgewählte zahnärztliche Leistungen korrekt und vollständig abrechnen – von Mehrkostenvereinbarungen über Zahnersatz und Privatleistungen bei Kassenpatienten, Materialmanagement, Implantation sowie Dokumentation bis hin zum Erzielen wirtschaftlicher Honorare.
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03.11.2023 · Nachricht aus AAZ · Abrechnungspraxis
Die konservierende Zahnheilkunde im BEMA ist enorm umfangreich und finanziell ein wichtiger Sektor für jede Praxis mit Kassenzulassung. In drei Teilen der IWW-Webinarreihe „Abrechnungspraxis geht es um die BEMA-Basisleistungen mit Einbezug von Beispielen. Den ersten Teil präsentiert Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn am Freitag, 24.11.2023 von 14:00 bis 16:00 Uhr. Weitere Infos und Anmeldung online unter iww.de/webinar/abrechnungspraxis
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26.10.2023 · Fachbeitrag aus AAZ · Zahnersatz
Frage: „Wir haben bei einer Patientin vier Kronen und zwei Teleskope mit Modellguss geplant. Die Kronen und Teleskopkronen werden als gleichartiger Zahnersatz nach GOZ berechnet. Während der Behandlung wurden die beiden Teleskopkronen an anderer Stelle eingesetzt: Die Teleskopkronen werden an der Stelle der geplanten Einzelkronen eingesetzt, die Einzelkronen an die Stelle der geplanten Teleskopkronen. Muss ich das nochmal nachgenehmigen lassen oder reicht eine Bemerkung bei der Abrechnung? ...
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26.10.2023 · Fachbeitrag aus AAZ · Zahnersatz
Das All-on-4 ® -Konzept ist eine Versorgung mit Zahnersatz auf nur vier Implantaten pro Kiefer. Über die bekannten Vorzüge von Zahnimplantaten hinaus (z. B. Funktion, Ästhetik, Substanzschonung und Tragekomfort) erlaubt All-on-4 ® , bestimmte Patienten innerhalb von 24 Stunden mit festsitzendem Zahnersatz zu versorgen. Für wen sich All-on-4 ® -Versorgungen eignen und wie sie korrekt abgerechnet werden, zeigt dieser Beitrag.
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26.10.2023 · Fachbeitrag aus AAZ · Parodontologie
In der strukturierten PAR-Nachsorge bei gesetzlich versicherten Patienten müssen die jeweils anfallenden zahnärztlichen Maßnahmen privat vereinbart werden (vgl. Abruf-Nr. 49740453). Erst dann können sie nach GOZ/GOÄ, analog oder nach der BEB berechnet werden. Wie die Abrechnung aussehen kann, zeigen drei Beispiele.
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25.10.2023 · Fachbeitrag aus AAZ · Dokumentationspflicht
Wenn eine (zahn-)ärztliche Leistung nicht dokumentiert ist bzw. deren Dokumentation nicht nachgewiesen werden kann, gilt die Leistung als nicht erbracht. Aus dem bloßen Ansatz einer Gebührenordnungsposition kann nicht automatisch gefolgt werden, dass die Leistung auch tatsächlich vollumfänglich erbracht wurde. Vielmehr ist so zu dokumentieren, dass ein fachkundiger Außenstehender ohne Weiteres beurteilen kann, ob die jeweiligen Leistungsbestandteile erfüllt sind (Sozialgericht [SG] ...
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24.10.2023 · Fachbeitrag aus AAZ · Parodontologie
Parodontal erkrankte Patienten benötigen nach Abschluss der aktiven Parodontal-(PAR-)Therapie und UPT-Phase eine spezifisch angepasste unterstützende lebenslange Nachsorge. Diese besteht aus einer Kombination von präventiven und therapeutischen Maßnahmen. Die Betreuung sollte in regelmäßigen und an die Bedürfnisse des Patienten angepassten Intervallen erfolgen. Wie die lebenslange Nachsorge aufgebaut ist, welche Maßnahmen dabei infrage kommen und wann sie delegiert werden können, ...
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23.10.2023 · Nachricht aus AAZ · Rechtsprechung
Seit einigen Jahren nehmen immer mehr Zahnärzte „Abformungen“ mit Intraoralscannern (IOS) vor (vgl. Abruf-Nr. 49613880 ). Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass diese nicht nach BEMA Nr. 7a berechnet werden dürfen (Urteil vom 29.03.2023, Az. L 7 KA 9/19).
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23.10.2023 · Fachbeitrag aus AAZ · Implantatprothetik
Frage: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag in AAZ 05/2023, Seite 11 ff. gelesen. Dem darin enthaltenen Beispiel folgend, habe ich den Verschluss des Schraubkanals im Implantataufbau/Abutment analog berechnet. Leider möchte die private Zusatzversicherung unseres Patienten diese Leistung nicht erstatten. Welche Information kann ich diesbezüglich an die Versicherung weitergeben? Im Katalog der BZÄK habe ich dazu nichts gefunden.“
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