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  • · Zahnersatz

    Kinderkrone über Unfallkasse ‒ wie rechne ich ab?

    Bild: ©Bashkatov - stock.adobe.com

    von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    | Die Abrechnung von Leistungen bei Schul- und Kindergärtenunfällen über die Berufsgenossenschaft wirft immer wieder Fragen auf. Was muss die Zahnarztpraxis bei der Abwicklung und Abrechnung beachten und welche Gebührennummern kommen zum Ansatz, wenn ein Kind eine Kinderkrone benötigt? Mit diesen Fragen beschäftigt sich unser Praxisfall. |

    Abrechnung mit Unfallversicherungsträgern

    Zur zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten hat die KZBV mit den Unfallversicherungsträgern ein Abkommen getroffen. Demnach gilt: Unfälle, die während des Besuchs einer Tageseinrichtung (Kindertagesstätte, Grippe, Schule, Hort etc.) passieren, werden durch die Einrichtung direkt an die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse gemeldet. Diese wiederum fordert vom behandelnden Zahnarzt den „Bericht Zahnschaden“ an. Für das Ausstellen und Zusenden dieses Berichts erhält der Zahnarzt aktuell für 2021 eine Gebühr in Höhe von 22,02 Euro zzgl. Portokosten.

     

    Stellt sich ein Patient nach einem Schulunfall in der Praxis vor, so ist in dem „Bericht Zahnschaden“ Folgendes zu dokumentieren (und entsprechend in der Patientenkartei zu hinterlegen):