· Prothetik
Teilleistungen bei festsitzendem Zahnersatz (Brücken) nach BEMA abrechnen ‒ vier Beispiele

von Yvonne Lindner, ZMV, Hundhaupten, dentalcheck-thueringen.de
| Für nicht abgeschlossene prothetische Behandlungen können in bestimmten Fällen Teilleistungen berechnet werden ( AAZ 05/2022, Seite 10 f.). Dieser Beitrag präsentiert vier unvollendete festsitzende Brückenversorgungen. Die ersten drei Beispiele sind gewöhnliche Brückenversorgungen regio 13‒21 und unterscheiden sich im Umfang der bereits erbrachten (Teil-)Leistungen. Das vierte Beispiel zeigt eine Adhäsivbrücke regio 12‒21. Alle Versorgungen blieben aus Gründen, die der Zahnarzt nicht zu vertreten hat, unvollendet. |
1. Brückenversorgung bis zur provisorischen Versorgung
Geplant war eine Brückenversorgung regio 13‒21. Zwischen zwei Behandlungsterminen ist der Patient verstorben. Vor dem Behandlungsabbruch wurden folgende (Teil-)Leistungen erbracht: Präparation der Brückenpfeiler, individuelle Abformung, konfektionierter Stiftaufbau 21 und provisorische Versorgung regio 13‒21.

  | ||
Befund |  Zahn/Gebiet |  Anzahl |  
2.1 (8.3)  |  13‒21  |  1 (50 %)  |  
2.7  |  13‒27  |  0  |  
1.4  |  21  |  1  |  
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