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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Wiederherstellung und Wiedereingliederung von Verblendungen ‒ so rechnen Sie ab

    von Isabel Baumann, Mülsen, www.praxiskonzept-baumann.de

    | Verblendungsreparaturen können völlig unterschiedlich abgerechnet werden ‒ je nach Art des Verblendungsmaterials und je nachdem, ob sie indirekt oder direkt bzw. innerhalb oder außerhalb der Verblendgrenzen durchgeführt wurden. Der folgende Praxisfall greift verschiedene Beispiele auf und erläutert die Abrechnung der unterschiedlichen Varianten bei einem GKV-Patienten. |

    Abrechnungsgrundlagen zu Verblendungsreparaturen

    GKV-Versicherte erhalten für wiederherstellungsbedürftige Verblendungen im Verblendbereich den Festzuschuss 6.9 (Wiederherstellungsbedürftige Facette/Verblendung ‒ auch wiedereinsetzbar oder erneuerungsbedürftig ‒ im Verblendbereich an einer Krone, einem Sekundärteleskop, einem Brückenanker oder einem Brückenglied, je Verblendung). Im BEMA können folgende Ziffern zum Ansatz kommen:

     

    • BEMA-Gebührennummern für Verblendungsreparaturen
    BEMA
    Leistungsbeschreibung
    Punkte

    24b

    Erneuerung/Wiedereinsetzen einer Facette (Kronen)

    43

    95c

    Erneuerung/Wiedereinsetzen einer Facette, Verblendschale (Brücken)

    36