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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Wiedereingliederung verschiedener Arten von Kronen und Brücken ‒ so wird abgerechnet

    von Isabel Baumann, Mülsen, www.praxiskonzept-baumann.de

    | Das Wiedereingliedern von Kronen und Brücken gehört zu den Leistungen, die in jeder Zahnarztpraxis regelmäßig erbracht werden. Bei der Abrechnung dieser Fälle tauchen jedoch sehr häufig Fragen auf. Wie die Wiedereingliederungen von Kronen und Brücken verschiedenster Art bei einem GKV-Patienten berechnet werden, erläutert dieser Praxisfall. |

    Wiedereingliederungen ‒ die Abrechnung im BEMA

    Für das Wiedereinsetzen von Kronen und Brücken stehen für Kassenpatienten im BEMA folgende Leistungen zur Verfügung:

     

    • BEMA-Leistungen für das Wiedereinsetzen von Kronen und Brücken
    BEMA-Nr.
    Leistungsbeschreibung
    Punkte

    24a

    Wiedereinsetzen einer Krone oder dergleichen

    25

    95a

    Wiedereinsetzen einer Brücke mit zwei Ankern

    34

    95b

    Wiedereinsetzen einer Brücke mit mehr als zwei Ankern

    50