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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Versorgung mit einer teleskopierenden Brücke aus Zirkoniumdioxid-Keramik ‒ die Abrechnung

    von Isabel Baumann, Mülsen, www.praxiskonzept-baumann.de

    | Fehlen in einem Kiefer mehrere Zähne und legt der Patient Wert auf eine komfortable und ästhetisch anspruchsvolle Alternative zu einer herausnehmbaren Zahnprothese, so ist die teleskopierende oder auch abnehmbare Brücke eine sehr gute Versorgungsalternative. Sie kombiniert die positiven Eigenschaften einer festsitzenden Brücke mit den Vorteilen einer herausnehmbaren Teilprothese. Der folgende Praxisfall zeigt, wie eine solche teleskopierende Brücke berechnet wird. |

    Allgemeine Bestimmungen zu Teleskopbrücken

    Eine Teleskopbrücke, bei der die Spannen durch Brückenglieder und nicht durch Prothesensättel ersetzt werden, gilt als festsitzende Versorgung. Dabei können teleskopierende Brücken in zwei Einstufungen unterteilt werden, abhängig vom Ausgangsbefund und der Zuordnung in die entsprechenden Befundklassen.

     

    • Es liegt ein Befund entsprechend Befundklasse 2 vor: Hier ist eine teleskopierende Brücke als gleichartig anzusehen, da die teleskopierende Brücke (i. d. R. Endpfeilerbrücke) wie festsitzender Zahnersatz einzustufen ist.